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Glatteis am Gehsteig: Das ist zu beachten

Bei Verletzungen hat der Fußgänger Recht auf Schadenersatz.
Bei Verletzungen hat der Fußgänger Recht auf Schadenersatz. ©APA/Jäger
Seit Sonntag haben sich in Österreich zahlreiche Fußgängerinnen und Fußgänger bei Stürzen auf eisglatten Gehsteigen und Gehwegen verletzt.

Der VCÖ weist darauf hin, dass Fußgänger Recht auf Schadenersatz haben, wenn der Gehweg nicht geräumt war. Die Grundstückseigentümer sind laut Straßenverkehrsordnung verpflichtet, dass die Gehwege zwischen 6 und 22 Uhr frei von Schnee und Glatteis sein. Autofahrer erinnert der VCÖ, dass der Bremsweg bei Glatteis um ein Vielfaches steigt. Der VCÖ empfiehlt, wenn möglich das Auto stehen zu lassen und öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen.

Zahlreiche Verletzte durch Glatteis

Das Glatteis forderte zahlreiche Verletzte, darunter auch viele Fußgängerinnen und Fußgänger, die auf nicht geräumten Gehwegen zu Sturz kamen. Der VCÖ weist darauf hin, dass Fußgängerinnen und Fußgänger, die auf eisglatten, nicht geräumten Gehsteigen stürzen und sich dabei verletzen, Recht auf Schadenersatz haben. “Dabei ist nachzuweisen, dass der Gehsteig nicht geräumt war. Am besten ein Foto machen sowie Passantinnen und Passanten für mögliche Zeugeneinvernahmen, um Name und Adresse ersuchen”, empfiehlt VCÖ-Experte Mag. Markus Gansterer. Von Fußgängerinnen und Fußgänger erwartet sich das Gesetz, bei Eis vorsichtig zu gehen. Kommt etwa ein Läufer am Glatteis zu Sturz trifft ihn ein Mitverschulden.

Hausbesitzer in der Pflicht

Die Grundstücks- und Hausbesitzer sind laut Straßenverkehrsordnung verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Gehsteige zwischen 6 und 22 Uhr frei von Schnee und Glatteis sind. “Die Räumpflicht besteht unabhängig davon, ob auf dem Grundstück ein Gebäude steht oder nicht. Gibt es keinen Gehsteig, dann ist der Straßenrand in einer Breite von einem Meter zu säubern und zu bestreuen. Bei starkem Schneefall oder bei anhaltendem gefrierendem Regen muss die Räumung mehrmals am Tag erfolgen”, erklärt VCÖ-Experte Gansterer. Es haftet der Eigentümer oder das beauftragte Schneeräumungsunternehmen. Werden die Gehsteige nicht vorschriftsmäßig geräumt, sind Geldstrafen von 72 Euro bzw. bei Gefährdung der Fußgängerinnen und Fußgänger bis 726 Euro möglich.

Bremsweg verlängert sich

Der VCÖ macht Autofahrer darauf aufmerksam, dass sich bei glatter Fahrbahn der Bremsweg um bis zu das 9-Fache verlängern kann. Bei 50 km/h hat ein Auto auf trockener Fahrbahn einen Bremsweg von rund elf Meter, bei Glatteis zwischen 48 und 96 Meter. Bei beiden kommt noch der Reaktionsweg von etwa zehn Meter dazu. Bei 100 km/h verlängert sich der Bremsweg von 43 Meter (trockene Fahrbahn) auf 195 bis 390 Meter (Glatteis).

Wer die Möglichkeit zum Umsteigen hat, sollte das Auto stehen lassen und öffentliche Verkehrsmittel benutzen. “Gerade an Tagen wie diesen zeigt sich, wie wichtig ein gutes Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln ist. Österreichs Politik ist gefordert, das öffentliche Verkehrsnetz auszubauen, damit mehr Menschen die Freiheit haben, zwischen Auto und öffentlichen Verkehrsmitteln wählen zu können”, fordert VCÖ-Experte Gansterer mehr öffentliche Verkehrsverbindungen. Wer mit dem Auto unterwegs sein muss, unbedingt deutlich langsamer und noch aufmerksamer fahren. Und: Hände weg vom Telefon während des Autolenkens!

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