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Ghostwriting an Unis: Faßmann will Strafe einführen

Bildungsminister Faßmann will eine Strafe für Ghostwriter einführen.
Bildungsminister Faßmann will eine Strafe für Ghostwriter einführen. ©Pixabay.com (Sujet)
Künftig sollen Personen, die akademische Arbeiten an Universitäten entgeltlich für andere verfassen (Ghostwriting), verwaltungsrechtlich bestraft werden, so Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der NEOS.

Dafür soll das Universitätsgesetz (UG) geändert werden. Mit einer Verwaltungsstrafe muss dann rechnen, "wer gegen Entgelt ein Werk für einen anderen herstellt oder einem anderen zur Verfügung stellt, wenn sie oder er weiß oder nach den Umständen annehmen kann, dass dieses Werk in der Folge teilweise oder zur Gänze als wissenschaftliche Arbeit oder Abschlussarbeit fälschlich zum Nachweis nicht erbrachter eigenständiger Leistungen ausgegeben werden soll". Außerdem soll bereits das Anbieten von Ghostwriting strafbar sein.

Derzeit ist das Verfassen von akademischen Arbeiten für andere nicht mit einer Strafe belegt. Studenten, die sich einen Ghostwriter organisieren und dann ertappt werden, können dagegen schon jetzt sanktioniert werden. Allerdings müssen die Unis das zuvor in ihrer Satzung festgelegt haben: Dann kann das Rektorat Ghostwriting-Profiteure bis zu zwei Semester vom Studium ausschließen.

(APA/Red.)

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