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"Gewisse soziale Absicherung": Wegweisendes Urteil für Vanessa Sahinovic

Das BvG hat im Fall Vanessa Sahinovic ein Urteil gefällt.
Das BvG hat im Fall Vanessa Sahinovic ein Urteil gefällt. ©APA (Symbolbild)
Das Bundesverwaltungsgericht hat im Fall der Synchronschwimmerin Vanessa Sahinovic, die im Juni 2015 vor den Europaspielen in Aserbaidschan von einem Shuttlebus angefahren wurde und seitdem gelähmt ist, ein wichtiges Urteil gefällt.

Die Tragödie um die Synchronschwimmerin Vanessa Sahinovic, die bei den Europaspielen in Baku 2015 von einem Shuttlebus angefahren und schwer verletzt wurde, war ein Arbeitsunfall. Das hat nun das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) entschieden. Der Wiener Anwalt Nikolaus Rosenauer, der Rechtsvertreter der Betroffenen, bestätigte der APA am Mittwoch einen Bericht des “Kurier”.

Die damals 15-Jährige war am 11. Juni 2015 gemeinsam mit zwei Teamkolleginnen im Athletendorf unterwegs, als sie einen Tag vor der Eröffnung der Spiele auf einem Gehsteig von einem Bus erfasst wurde. Die Sportlerin erlitt ein Polytrauma mit Mehrfachfrakturen. Sie ist seither vom zwölften Brustwirbel abwärts gelähmt. Mit dem nunmehrigen Urteil, das bereits rechtskräftig ist, ist klargestellt, dass die inzwischen 17-Jährige aufgrund ihrer Beschäftigung beim Österreichischen Olympischen Komitees (ÖOC ) im Unfallzeitpunkt der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung unterlag.

Das hat zur Folge, dass Sahinovic Anspruch auf eine Invaliditätsrente und damit “eine gewisse soziale Absicherung hat”, wie ihr Anwalt im Gespräch mit der APA betonte. Was das in Zahlen bedeutet, sei noch offen, erläuterte Rosenauer. Die Höhe der Rente hänge von der Einschätzung von medizinischen Sachverständigen und den Ergebnissen ihrer Gutachten ab. Vanessa sei “sehr, sehr tapfer, was die Therapien betrifft”, schilderte ihr Rechtsbeistand. Und weiter: “Sie ergreift jeden Strohhalm, weil sie die Hoffnung hat, irgendwann wieder gehen zu können.”

Vanessa Sahinovic: Urteil mit weitreichenden Folgen für Verbände

Keine finanzielle Abgeltung hat die 17-Jährige bisher vonseiten von Aserbaidschan erhalten. Der Busfahrer, der für das Straßenverkehrswesen zuständige Beamte im Verkehrsministerium und zwei weitere Beamte wurden zwar strafrechtlich zur Verantwortung gezogen und mittlerweile verurteilt. Die ursprünglich versprochene Entschädigung von insgesamt 1,8 Millionen Euro für die Unfallfolgen, die bei einem Treffen des Präsidenten des Europäischen Olympischen Komitees mit dem aserbaidschanischen Außenminister im November 2015 vereinbart wurde, ist allerdings nicht nach Österreich geflossen.

“Wir tun das, was in unserer Macht steht, um die für die Betroffenen (neben Vanessa Sahinovic hatten auch ihre beiden Begleiterinnen vergleichsweise geringfügige Verletzungen erlitten, Anm.) unbefriedigende Situation zu lösen”, sagte dazu ÖOC-Generalsekretär Peter Mennel gegenüber der APA.

Weitreichende Folgen dürfte das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht nur für das ÖOC, sondern sämtliche vergleichbare Sportverbände nach sich ziehen, die Athleten zu nationalen und internationalen Veranstaltungen entsenden. Bisher waren die Sportler in der Regel nur unfallversichert. Das BvwG geht in seiner Entscheidung aber von Merkmalen eines Dienstverhältnisses zwischen Sportler und entsendendem Verband aus, was eine umfassende Versicherungspflicht nach sich ziehen würde. Ob das bedeutet, dass Teilnehmer an sportlichen Großveranstaltungen zukünftig angestellt und entsprechend abgesichert werden müssen, ist offen. Dass sportpolitischer Handlungsbedarf besteht, ist ÖOC-Generalsekretär Mennel bewusst: “Wir waren nicht Partei des Verfahrens. Aber der gesamte Sport ist gefordert, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu klären.”

(APA, Red.)

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