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Gewaltschutz: Wiener Interventionsstelle kritisierte Regierungspläne

Das Inkrafttreten des Gesetzes war für 1. Jänner 2020 geplant.
Das Inkrafttreten des Gesetzes war für 1. Jänner 2020 geplant. ©APA/HANS KLAUS TECHT
Die Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie hat das von der ehemaligen ÖVP-FPÖ-Koalition ausgearbeitete und mittlerweile von der Übergangsregierung ausgesetzte Gewaltschutzpaket kritisiert.

Die Stelle bemängelt in einer Stellungnahme am Donnerstag, das Paket wäre in vielen Punkten unausgereift und ohne Einbindung der Einrichtung entwickelt worden.

Inkrafttreten des Gesetzes war für 1. Jänner 2020 geplant

Das Gewaltschutzpaket sah unter anderem teils umstrittene Strafverschärfungen, einheitliche Anzeigepflichten für alle Gesundheitsberufe und eine verpflichtende Täter-Beratung bei häuslicher Gewalt vor. Letzteres hätte rund eine Million Euro kosten sollen. Der Beschluss hätte im Herbst im Nationalrat abgesegnet werden sollen. Das Inkrafttreten des Gesetzes war für 1. Jänner 2020 geplant.

Am gestrigen Mittwoch hatte aber Justizminister Clemens Jabloner erklärt, dass das von der ehemaligen ÖVP-FPÖ-Koalition ausgearbeitete Gewaltschutzpaket vorerst nicht kommt. Die Übergangsregierung wolle nicht die mit dieser Strafrechtsreform verbundenen Werte-Entscheidungen treffen.

Modell der verpflichtenden Täter-Beratung in sehr kurzer Zeit entwickelt

Hinsichtlich der vorgesehenen verpflichtenden Täter-Beratung bemängelte die Wiener Interventionsstelle, das Modell wäre in sehr kurzer Zeit entwickelt worden. Gewaltschutzzentren und Interventionsstellen, die davon in wesentlichen Punkten ihrer Arbeit betroffen gewesen wären, seien nicht in die Entwicklung einbezogen gewesen.

Die geplante Einrichtung von "Gewaltinterventionszentren" wurde als unausgereift kritisiert, da deren Rolle, Aufwand und Wirkung fraglich wären und viele Fragen offen blieben. Anstatt neue Einrichtungen zu schaffen, plädierte die Wiener Interventionsstelle dafür, bereits bestehende Einrichtungen wie die Kinder- und Jugendhilfe, Familien- und Strafgerichte oder Präventionsbeamte der Polizei finanziell besserzustellen und auszubauen.

Eine Erhöhung der Strafrahmen bei Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt wird von der Wiener Interventionsstelle als nicht sinnvoll angesehen. Die bestehenden Strafrahmen würden ausreichen, nur in der Praxis nicht ausgeschöpft werden. Häufig käme es gar nicht zu einer Verurteilung, weil Verfahren eingestellt werden, ist der Stellungnahme zu entnehmen. Der Ausschluss der gänzlich bedingten Strafnachsicht bei Vergewaltigungen sowie die Aufhebung des Jugendstrafrechtes bei bestimmten Delikten werden ebenfalls als nicht zielführend gesehen. Diese Maßnahmen könnten gar kontraproduktiv für die Gewaltprävention wirken, so die Befürchtung der Einrichtung.

Gewaltschutz: Empfehlungen der Wiener Interventionsstelle

Die Wiener Interventionsstelle empfiehlt unter anderem die Opferrechte im Strafverfahren zu stärken und Staatsanwälte sowie Richter für die Themen Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu sensibilisieren. Auch sollten Minderjährige, die Zeugen einer Tat wurden, als Opfergruppe anerkannt werden und ein Recht auf Prozessbegleitung eingeräumt bekommen.

Die Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie berät Opfer auf Basis der Gewaltschutzgesetze leistet Prozessbegleitung. Im Jahr 2017 wurden von der Einrichtung 6.185 Opfer von Gewalt (Gewalt an Frauen, häusliche Gewalt und Stalking) unterstützt und begleitet.

(APA/Red)

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