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Gewährleistungs-Klausel von Hartlauer laut Gericht unzulässig

Der VKI klagte erfolgreich gegen eine Klausel von Hartlauer.
Der VKI klagte erfolgreich gegen eine Klausel von Hartlauer. ©pixabay.com (Sujet)
Die Kosten für die Klärung von Gewährleistungsansprüchen müsse im Normalfall das Unternehmen selbst tragen, urteilte nun ein Gericht.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat gegen eine unzulässige Klausel bei der Elektrohandelskette Hartlauer geklagt und bekam vom Landesgericht Steyr recht.

VKI klagte gegen unzulässige Klausel bei Hartlauer

Die beanstandete Klausel überträgt die Kosten für die Prüfung, ob bei einer Reparatur ein Gewährleistungs- oder ein Garantiefall vorliegt, ohne Einschränkung auf den Kunden, sofern weder Gewährleistung noch Garantie greifen.

Die Kosten für die Klärung von Gewährleistungsansprüchen müsse im Normalfall das Unternehmen tragen, urteilte das Gericht laut einer Aussendung des VKI vom Montag. Der Unternehmer dürfe sie nicht mittels einer Standard-Klausel als Kosten eines nicht beauftragten Kostenvoranschlags auf den Verbraucher überwälzen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(APA/Red)

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