Die neue Regelung hatte für eine verschärfte Kunden-Ausweispflicht für Käufe von Bier, Wein, Schnaps oder Mineralwasser an Supermarktkassen gesorgt. Wer zu viel Mineralwasser, Bier oder Wein gekauft hat, der musste an der Supermarktkassa Name und Adresse angeben. Die Limits, ab denen Käufer registriert werden müssen, wurden mit Jahreswechsel pro Kauf auf 20 Liter Bier (mehr als 2 Kisten) oder 10 Liter Wein oder 2 Liter Schnaps oder 30 Liter alkoholfreie Getränke drastisch herabgesetzt.
Mengengrenzen für diese Aufzeichnungen gab es schon lange Zeit, diese lagen jedoch bei einem Vielfachen. Für Bier waren es bis Ende Dezember 2010 noch 100 Liter gewesen, bei Wein 60 Liter, 15 Liter bei Schnaps und 120 Liter bei alkoholfreien Getränken. Als “unüberlegten Schnellschuss” wertete der Handel eine neue Richtlinie und lief Sturm. Der Erlass sei für den Lebensmitteleinzelhandel undurchführbar, hieß es etwa bei Spar. Der Handel muss die erhobenen Kundendaten in die Bücher aufnehmen.
Die Finanz hat nun ein Einsehen. So wird eingeräumt, dass beim Wocheneinkauf auf dem Land oder für eine Geburtstagsparty leicht drei Kisten Mineralwasser oder Bier zusammenkommen können. Der Sprecher des Finanzministers, Harald Waiglein, kündigte am Mittwoch gegenüber der APA an, dass die Regelung “innerhalb der nächsten ein, zwei Tage überarbeitet” werde. Das könne bis zur vollständigen Rücknahme und Rückkehr zur alten Aufzeichnungsregelung gehen, die bis Dezember 2010 galt.
Eine Lösung werde es “in kürzester Zeit” geben, die Fachbeamten redeten mit allen Betroffenen. Hintergrund der Richtlinie waren immer wieder vorkommende Betrugsfälle im Gastgewerbe, also Schwarzverkäufe. Da wurden Getränke nur zum Teil offiziell eingekauft, mit einem weiteren Teil Schwarzumsätze lukriert.