Noch im Dezember ist ein Beschluss der Patientenrichtlinie nach längerer Diskussion am Widerstand einiger EU-Länder gescheitert, nun einigten sich die EU-Minister. Bislang musste jeder, der eine Gesundheitsdienstleistung im Ausland in Anspruch nehmen will, eine Genehmigung bei der heimischen Sozialversicherung einholen. “Diese Vorabgenehmigung wurde nun zur Voraussetzung für die Behandlung gemacht und wir hoffen, dass auch das Europaparlament im Herbst diese Richtlinie positiv behandeln wird”, betont Wallner. “Dabei werden wir sehr genau beobachten, dass die von uns geforderten Positionen beibehalten werden.” Die Vorabgenehmigung gelte es beizubehalten, um das eigene Gesundheitssystem nicht zu überlasten und im Rahmen einer grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung einen Vollkostenersatz zu gewährleisten. Gastpatienten, die öffentliche Krankenanstalten in Vorarlberg in Anspruch nehmen, werden derzeit von den ausländischen Sozialversicherungsträgern getragen und grenzüberschreitend abgerechnet. Schon jetzt gebe es bei Kostenrückerstattungen von Gastpatienten allerdings bei einzelnen Staaten immer wieder Verzögerungen.