Gesundheitsreformen: Ärztekammer befürchtet Entmachtung

Ein angebliches internes Schreiben des Kammeramts wurde auf sozialen Medien veröffentlicht und gibt Einblick in die Befürchtungen der Kammer.
Die geplante Gesetzesvorlage zielt darauf ab, medizinische Leistungen verstärkt aus den kostenintensiven Krankenhäusern in den ambulanten Bereich zu verlagern. Die Wiener Ärztekammer scheint jedoch besorgt über den möglichen Verlust ihrer Stellenplankompetenz, ihres Mitspracherechts bei der Gründung von Ambulatorien und vor allem darüber, dass sie ab 2026 möglicherweise nicht mehr in die Verhandlungen über Gesamtverträge einbezogen wird.
Codierungspflicht der Krankheitsbilder sorgt für Unruhe
Weitere Punkte, die für Unruhe sorgen, sind eine gesetzliche Codierungspflicht der Krankheitsbilder der Patienten ab 2025 sowie die Pflicht zur Verwendung der E-Card und ELGA (Elektronische Gesundheitsakte) für Wahlärzte ab 2026. Darüber hinaus sollen Ärzte künftig nur noch Wirkstoffe verschreiben dürfen, anstelle konkreter Medikamente, es sei denn, sie geben maschinenlesbar die Indikation für ein bestimmtes Produkt an.
Ärztekammer: Reformpläne befeuern Entmachtungsängste
Es ist unklar, ob das angebliche Schreiben authentisch ist, und die Ärztekammer hat bisher keine offizielle Stellungnahme abgegeben. Das Gesundheitsministerium betonte, dass die Gespräche über die geplanten Strukturreformen noch im Gange sind und dass die Details erst nach Abschluss der Verhandlungen bekannt gegeben werden.
Die geplante Gesundheitsreform und der damit verbundene Finanzausgleich sollen bis Ende 2023 im Parlament beschlossen werden, wobei die Befürchtung besteht, dass dies ohne ein förmliches Begutachtungsverfahren geschieht, da alle relevanten Akteure bereits in die Verhandlungen eingebunden seien. Die Regierungsvorlage wird voraussichtlich im November im Parlament eingebracht, gefolgt von der parlamentarischen Beschlussfassung im Dezember.
(APA/Red)