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Gesundheitsreform: Bund, Länder und Kassen verkünden Einigung

Gesundheitsminister Stöger zeigte sich von der Einigung angetan.
Gesundheitsminister Stöger zeigte sich von der Einigung angetan. ©APA
Bund, Länder und Sozialversicherung haben sich auf die Grundsätze einer umfassenden Gesundheitsreform geeinigt.

Die entsprechende Vereinbarung präsentierten die Hauptverhandler um Gesundheitsminister Alois Stöger (S), Oberösterreichs Landeshauptmann Josef Pühringer (V) und Hauptverbandschef Hansjörg Schelling Mittwochmittag in einer Pressekonferenz. Demnach werden die Spitäler und niedergelassenen Praxen künftig gemeinsam finanziell gesteuert. Zudem dürfen die Kosten für das Gesundheitswesen nicht stärker steigen als das Wirtschaftswachstum.

“Ende des Verschubbahnhofs”

Gesundheitsminister Stöger zeigte sich von der Einigung angetan. Kreiert werde ein “partnerschaftliches Zielsteuerungsmodell”. Der oberösterreichische Landeshauptmann Pühringer sprach von einem “Ende des Verschubbahnhofs” – würden doch künftig die Kassen nicht mehr versuchen, Patienten vor allem in Spitälern unterzubringen und Länder versuchen, die Behandlungen vor allem in den von der Sozialversicherung finanzierten niedergelassenen Bereich auszulagern.Dass die Österreicher unter der Reform nicht leiden werden, versicherte Hauptverbandschef Schelling. Ganz im Gegenteil, meint er, dass der 13. Juni in einigen Jahren als “Tag der Patienten” gesehen werde.

15a-Vereinbarung fehlt noch

Freilich ist bis zu einer echten Reform noch ein gutes Stück Weg zu gehen. Denn, Bund, Länder und Sozialversicherung müssen sich noch auf eine 15a-Vereinbarung verständigen, in der die Details der gemeinsamen Steuerung festgelegt werden. Folgerichtig meinte Pühringer dann auch, es würden noch viele Mühen der Ebene folgen: “Wir sind in der Mitte der Strecke.”

“Virtuelles Budget” als neuer Zaubercode

Das österreichische Gesundheitssystem soll künftig besser geplant und damit effizienter werden. Eine entsprechende Vereinbarung haben am Mittwoch Vertreter von Bund, Ländern und Sozialversicherung unterzeichnet. Kernpunkt darin ist, dass die Steuerung von Spitals- und niedergelassenem Bereich künftig gemeinsam erfolgen soll. Dies soll über ein “virtuelles Budget” erfolgen, in dem die Gelder der jeweiligen Player (Bund, Länder, SV) zusammenfließen.

Im Anschluss soll gemeinsam entschieden werden, in welchem Bereich die Mittel eingesetzt werden. Bisher war es so, dass die Länder zum größten Teil die Spitäler finanziert haben und die Sozialversicherung den niedergelassenen Bereich. Dies führte einerseits zu Doppelstrukturen und andererseits dazu, dass die Länder versuchten, die Kosten möglichst aus dem eigenen Bereich in die Praxen zu verschieben und die Kassen umgekehrt die Patienten in die Krankenhäuser.Um diese “egoistische” Vorgangsweise zu beenden, sollen nun die Mittel über die Landesgesundheitsplattformen gemeinsam vergeben werden. Da steckt allerdings der Teufel im Detail. Die genauen Regelungen sollen erst im Rahmen einer 15a-Vereinbarung bis Oktober festgelegt werden. Ziel ist ein Inkrafttreten der Neuregelung mit Anfang kommenden Jahres.

Neu ist, dass die Ausgabensteigerung künftig das Wirtschaftswachstum nicht mehr übersteigen soll. Dieses Ziel soll schrittweise bis 2016 erreicht werden. Da soll ein Wert von 3,6 Prozent erreicht sein und dieser auch für die Jahre danach die Ausgabengrenze bilden. Wie im Stabilitätspakt gibt es Ausnahmen, sollten außergewöhnliche Ereignisse eine Überschreitung notwendig machen.

Sanktionen bei Verfehlung der Ziele

Werden die Ziele nicht eingehalten, kann es künftig Sanktionen geben. Wird das Kostendämpfungspotenzial der Länder nicht erbracht, sind die Kostendämpfungsziele zwingend im darauffolgenden Jahr zu erbringen, andernfalls tritt der Sanktionsmechanismus in Kraft.

Erhofft wird von den Vertragspartnern, dass mit der besseren Koordinierung auch ein gehöriger Einsparungseffekt erzielt wird, ohne die medizinische Versorgung zu beeinträchtigen. Als Zielwert bis 2016 sind 1,3 Milliarden Euro angegeben. Bis 2020 will man dann schon bei fast 2,5 Milliarden pro Jahr sein.

(APA)

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