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Gesundheitsministerium: FPÖ-Ministerin bittet zur Masern-Impfung

Viele der Masern-Erkrankten müssten im Spital behandelt werden.
Viele der Masern-Erkrankten müssten im Spital behandelt werden. ©APA/dpa/Daniel Naupold
Gesundheitsministerin Hartinger-Klein (FPÖ) warnt vor der Fehlenden Masernimpfung. Über eine halbe Million Menschen in Österreich sei nicht ausreichend gegen Masern geschützt, Spätfolgen könnten auch nach Jahren auftreten.

Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit, sondern eine schwere, hoch ansteckende Erkrankung. Einer von vier Erkrankten wird ins Krankenhaus eingeliefert, einer von fünf Infizierten erleidet Komplikationen wie Lungenentzündung, Bronchitis, Mittelohrentzündung oder Gehirnentzündung, hieß es am Dienstag in einer Aussendung des Gesundheitsministeriums zu den in Österreich aufgetretenen Erkrankungen.

Ministerium warnt vor SSPE und Immunschwäche

Die Masern könnten auch bleibende Schäden oder den Tod zur Folge haben. “Erkranken Kinder unter einem Jahr an Masern, so haben sie das hohe Risiko von eins zu 600, einige Jahre später an einer speziellen Gehirnentzündung (subakut sklerosierende Panencephalitis, SSPE) zu erkranken, die tödlich endet. Zudem kommt es nach Masern zu einer über mehrere Jahre andauernden Schwächung des Immunsystems, die das Risiko erhöht, an anderen Infektionskrankheiten zu sterben”, hieß es in der Aussendung.

Abgesehen vom Leid der Erkrankten und Angehörigen müsse im Zusammenhang mit der Virusinfektion auch bedacht werden, dass ein Masernausbruch weitere Konsequenzen hätte: Im Ausbruchsfall sind die zuständigen Behörden dazu verpflichtet, jede einzelne Kontaktperson zu identifizieren, zu kontaktieren, aufzuklären, den Impfstatus zu erheben, gegebenenfalls zu impfen oder entsprechenden Einschränkungen zu unterziehen.

Das bedeutet, wer nicht ausreichend gegen Masern geschützt ist, kann im Falle eines Kontakts mit einem Masern-Patienten bis zu 21 Tage von der zuständigen Behörde vom Besuch von öffentlichen Einrichtungen ausgeschlossen werden, das betrifft auch zum Beispiel Arbeitsplatz, Kindergarten, Schule oder Hort. Handelt es sich um Risikogruppen wie Neugeborene, Säuglinge oder Immunsupprimierte, kann es notwendig werden, intravenöse Immunglobuline zu verabreichen, was eine Aufnahme ins Krankenhaus bedeutet.

Über eine halbe Million Menschen nicht ausreichend geschützt

Eine Analyse der Durchimpfungsraten hinsichtlich Masern für das Jahr 2017 in Österreich ergab, dass es leider immer noch rund 48.000 zwei- bis fünfjährige Kinder gibt, denen die zweite Masernimpfung fehlt, 27.000 Kinder im Alter von sechs bis neun Jahren, weiters eine halbe Million 15- bis 30-Jährige, die nicht ausreichend gegen Masern geschützt sind. Es sei deshalb nicht verwunderlich, dass es immer wieder zu Krankheitsausbrüchen komme.

Der in Österreich vorhandene Impfstoff gegen Masern ist ein Kombinationsimpfstoff mit Mumps und Röteln (MMR-Impfung). Entsprechend dem Impfplan Österreich 2019 werden zwei MMR-Impfungen ab dem vollendeten 9. Lebensmonat empfohlen. Fehlende MMR-Impfungen können und sollen in jedem Alter nachgeholt werden. Vollständiger Schutz kann nur angenommen werden, wenn schriftlich nachweisbar ist, dass zwei Impfungen gegen Masern vorliegen oder ein Schutz mittels einer Antikörperbestimmung (Blutabnahme) bestätigt ist. Weil es sich um einen Lebendimpfstoff handelt ist ein “Überimpfen” nicht möglich.

Impfung bei Impfstellen kostenfrei

“Bei den Impfstellen der Bundesländer kann man sich impfen lassen, die Impfung ist für alle in Österreich lebenden Menschen kostenfrei. Sicherheit und Wirksamkeit des Impfstoffes sind eindeutig belegt. Die Kosten für die Impfungen werden vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, den Sozialversicherungsträgern und den Ländern getragen. Die Impfung gegen Masern ist freiwillig, aber ich hoffe, dass sich viele Menschen impfen lassen,” wurde Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) zitiert.

(APA/red)

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