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Gestaffelter Mutterschutz nach Fehlgeburt weiter Thema

Henrike Brandstötter von den NEOS.
Henrike Brandstötter von den NEOS. ©APA/Max Slovencik (Symbolbild)
Einen gestaffelten Mutterschutz für Frauen nach Fehl- und Totgeburten zu gewähren, wie es Familienministerin Claudia Plakolm (ÖVP) nach deutschem Vorbild einführen will, stößt bei SPÖ sowie NEOS auf Widerstand.
Plakolm für gestaffelten Mutterschutz

Die Sozialdemokraten sehen im deutschen Opt-out-Modell ein Instrument zur Verkürzung der gesetzlichen Schutzfristen. Die NEOS befürchten gar Einschränkungen beim straffreien Schwangerschaftsabbruch.

Plakolm für Staffelung

Plakolm hatte vor wenigen Wochen Forderungen von "Sternenkinder"-Organisationen aufgenommen, die sich für die Anliegen jener einsetzen, die ein Kind während der Schwangerschaft verloren haben. Statt von Fehl- oder Totgeburt sprechen diese von "Schwangerschaftsverlust". Gefordert wird in diesem Fall Mutterschutz ab der vollendeten 13. Schwangerschaftswoche, aber auch bessere Hebammenbetreuung und ein angepasster Kündigungsschutz für betroffene Frauen.

Die ÖVP-Ministerin unterstützt dies und spricht von Absicherung und Wahlfreiheit. Sie will eine Staffelung, durch die eine mögliche Schutzfrist mit fortschreitender Schwangerschaftsdauer länger wird.

SPÖ reagiert ablehnend

Die SPÖ reagierte gegenüber der "Krone" am Freitag ablehnend, denn man trete ganz generell und auch in dieser Frage für eine Stärkung der Frauenrechte ein. In Gewerkschaftskreisen hat man gegenüber dem deutschen Modell arbeitsrechtliche Bedenken. Dort hängt der Karenzanspruch nämlich vom Zeitpunkt des Schwangerschaftsverlustes ab. Und: Frauen, die früher wieder arbeiten möchten, ist das durch eine "Opt-out-Option" erlaubt.

Dieser Punkt wird in der roten Riege mit Skepsis beäugt. Das aktuelle Modell, dass Frauen in Krankenstand gehen können, biete eine rechtlich sicherere Basis, hieß es aus der SPÖ.

Aus einer anderen Richtung kommt die Kritik der NEOS. Deren Frauensprecherin Henrike Brandstötter befürchtet eine Salamitaktik zur Abschaffung der Fristenlösung, also der Regelung zum straffreien Schwangerschaftsabbruch. "Weil genau an der Grenze, an der in Österreich ein Schwangerschaftsabbruch noch straffrei möglich ist, nämlich bis zur 12. Woche, soll jetzt ab der 13. Woche plötzlich Mutterschutz gelten. Damit wird auch diese bisherige, ganz klare Trennlinie zwischen Selbstbestimmung auf der einen Seite und staatlicher Einflussnahme auf der anderen Seite verschoben", sagte sie gegenüber dem Ö1-"Mittagsjournal".

(APA/Red)

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