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Gesichtserkennung durch Polizei 1.574 Mal eingesetzt

Polizei setzte Gesichtserkennung seit Einführung 1.574 Mal ein.
Polizei setzte Gesichtserkennung seit Einführung 1.574 Mal ein. ©APA
Seit der Einführung 2019 hat die Polizei den digitalen Bildabgleich, wie die benutzte Gesichtserkennungssoftware offiziell heißt, 1.574 Mal eingesetzt.

Das geht laut einem Bericht der Tageszeitung "Kurier" aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der SPÖ-Mandatarin Katharina Kucharowits durch Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) hervor. Kucharowits nannte das "ausufernde Nutzung".

Einsatz der Gesichtserkennung ist in der Strafprozessordnung geregelt

Der Einsatz der Software ist im Sicherheitspolizeigesetz (SPG) und in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt. Demnach kann die Polizei den digitalen Bildabgleich nur einsetzen, wenn bei unbekannter Täterschaft der Verdacht auf Begehung einer vorsätzlich gerichtlich strafbaren Handlung vorhanden ist. Aus einer vorhergehenden Anfragebeantwortung ging hervor, dass damit vor allem Vermögensdelikte wie zum Beispiel Einbruchsdiebstähle geklärt werden sollten.

Auch Anrufer werden damit verfolgt

Dem "Kurier" zufolge wurden auch Anrufer damit verfolgt, welche über den Notruf die Polizei narrten oder Menschen, die durch Adoption Nichtstaatsbürgern zu einem Aufenthaltstitel verhalfen. Der Anfrage zufolge wurden seit Ende 2019 auch 16 Mord-, 100 Raub- und zwölf Terrorverdächtige identifiziert.

Kucharowits ortete Diskriminierungsgefahr auch dadurch, dass die Software fehleranfällig sei, was zu Treffern führen könne, die sich im Nachhinein als falsch erweisen würden. Das Innenministerium betonte, dass erkannte Personen nur einen Ermittlungsansatz darstellen würden, der von den Beamten stets dahin gehend überprüft würde, ob die betreffende Person überhaupt mit der Straftat in Verbindung stehen könne.

(APA/Red)

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