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Gesetzespaket gegen "Hass im Netz" präsentiert

Am Donnerstag wurde das Gesetzespaket präsentiert.
Am Donnerstag wurde das Gesetzespaket präsentiert. ©APA/ROLAND SCHLAGER
Am Donnerstag wurde das Gesetzespaket gegen "Hass im Netz" präsentiert. Dabei handelt es sich unter anderem um ein Maßnahmenpaket für rasche Reaktionen.

Hasspostings sollen künftig leichter geahndet werden, betroffene User sich rasch, kostengünstig und niederschwellig wehren können. Das ist das Ziel des Gesetzespakets gegen "Hass im Netz", das Justizministerin Alma Zadic (Grüne) und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) am Donnerstag präsentierten - nach langen koalitionären Verhandlungen.

Noch nicht einig sind die Koalitionspartner über das Informationsfreiheitsgesetz, mit dem das Prinzip der Amtsverschwiegenheit abgeschafft werden soll. Darüber werde jetzt weiterverhandelt, sagten die Ministerinnen nur.

Maßnahmempaket für rasche Reaktionen präsentiert

Das jetzt in Begutachtung gehende Paket gegen Hass im Netz bringt eine neue Plattformverantwortlichkeit für große Onlineforen (ausgenommen Enzyklopädien wie Wikipedia und Medien-Foren). Mit einem neuen - und in den ersten drei Jahren kostenfreien - Schnellverfahren können Betroffene rasch die Löschung beleidigender oder übergriffiger Forenbeiträge erreichen. Unter Strafe - bis zu ein Jahr Haft - gestellt wird zudem Upskirting, berichtete Familienministerin Susanne Raab (ÖVP).

Maßnahmenpaket: "Internet ist kein rechtsfreier Raum"

Mit dem "Hass im Netz"-Paket werde klargestellt, dass "das Internet kein rechtsfreier Raum ist", sondern auch da der Rechtsstaat gilt, betonte Justizministerin Alma Zadic (Grüne). Der Tatsache, dass große Online-Plattformen für Löschungswünsche oft nicht erreichbar sind, wird u.a. mit dem Gebot einer konkreten Ansprechperson abgeholfen, schilderte Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP).

Mit dem Paket sollen Opfer von Bedrohungen, Herabwürdigung bzw. bloßstellender Foto- und Filmaufnahmen in Onlineforen bestärkt werden, sich zur Wehr zu setzen, unterstrich Frauenministerin Susanne Raab (ÖVP). Für Frauen sei das "ein Meilenstein" - vor allem für junge Mädchen. Denn zwei Drittel aller 18- bis 23-jährigen Frauen seien Opfer von "Hass im Netz"-Delikten, den Mädchen widerfahre das dreimal häufiger als Burschen.

Auch Zadic sieht Frauen als Hauptgruppe: "Viele viele junge Frauen, die online politisch aktiv sind" sollen sich künftig rasch, niedrigschwellig und ohne allzu große Kosten gegen "wüste" Beleidigung, Beschimpfung oder Bloßstellung in Onlineforen zur Wehr setzen können.

Sie werden per Formblatt die Ausforschung der Täter durch das Gericht anstoßen und mit dem neuen Mandatsverfahren binnen weniger Tage einen Unterlassungsbefehl erreichen können - und dies für die ersten drei Jahre kostenfrei. Danach werde evaluiert und über die künftigen Kosten entschieden. Außerdem wird die Prozessbegleitung durch Opferorganisationen angeboten. Das einschlägige Strafrecht (Cybermobbing, Verhetzung) wird nachgeschärft. Eine allzu große Mehrbelastungen für die Gerichte erwartet Zadic nicht. Etwas mehr Personal werde man wohl brauchen, das sei Sache der laufenden Budgetverhandlungen.

Neue Wege durch Zugriff auf Veröffentlichungsorte

Für den Zugriff auf die Orte der Veröffentlichungen beschreite man mit der neuen Plattformzuständigkeit völlig neue Wege, erklärte Edtstadler. Über das neue Meldesystem und mit der Vorschrift für große Plattformen, eine Ansprechperson für Österreich zu nominieren, werde es möglich, Täter auszuforschen und die rasche Löschung zu erwirken. Außerdem müsse künftig Bericht gelegt werden, was gelöscht wurde und was nicht.

Im Sinn der Meinungsfreiheit werden aber nur große Plattformen (mit mehr als 100.000 Usern oder mehr als 500.000 Euro Umsatz) in die Verantwortung genommen - mit Ausnahmen für nicht gewinnorientierte Enzyklopädien (Wikipedia), Handelsplattformen (willhaben) und Zeitungsforen (die bereits erhöhte Löschpflicht hätten). Bei systematischen schweren Vergehen drohen "empfindliche" Strafen bis zu 10 Mio. Euro - samt Abschöpfung inländischer Zahlungen (etwa für Werbung) an im Ausland sitzende Foren.

Sigi Maurer: "Leidige Geschichte mit Bierwirt" geht in die Fortsetzung

Eine betroffene Frau ist Grünen-Klubobfrau Sigi Maurer. Ihre (wie sie sagte) "leidige Geschichte mit dem Bierwirt" geht demnächst in Fortsetzung. Mit dem neuen Schnellverfahren wäre hier flott für Klarheit gesorgt worden. Bisher seien die Möglichkeiten, sich zu wehren, sehr beschränkt gewesen, betonte Maurer - für viele Betroffene auch durch die Tatsache, dass sie eine Unterlassungsklage schnell einmal 10.000 Euro koste.

In Kraft treten soll das Paket gegen "Hass im Netz" mit 1. Jänner 2021. Jetzt kommen drei Gesetzesvorlagen in die - laut Edtstadler lange - Begutachtung: Das Hass-im-Netz-Bekämpfungs-Gesetz enthält die zivilrechtlichen Bestimmungen für das Mandatsverfahren samt Neufassung der Persönlichkeitsrechte im ABGB. Im zweiten Teil sind straf- und medienrechtliche Änderungen (Upskirting-Tatbestand, verschärfte Strafen und Medienrechts-Entschädigungsanspruch bis zu 100.000 Euro) zusammengefasst. Das "Kommunikationsplattform-Gesetz" enthält die neue Plattformverantwortlichkeit.

Opposition sieht keinen großen Wurf

Die Präsentation des lange erwarteten Gesetzespakets gegen Hass im Netz hat die Opposition am Donnerstag nicht wirklich zufriedengestellt. SPÖ und FPÖ kritisierten, dass die Verantwortung zur Löschung von beanstandeten Inhalten letztlich wieder bei den großen Online-Konzernen liege. Die NEOS begrüßten das Gesetz grundsätzlich, vermissen aber die Zielgenauigkeit.

Katharina Kucharowits, netzpolitische Sprecherin des SPÖ-Parlamentsklubs, zeigte sich in einer Aussendung skeptisch. Der Gesetzesentwurf übergebe die Verantwortung zur Löschung von Inhalten wieder den großen Plattformen selbst, kritisierte sie. "Die Entscheidung, ob etwas verboten oder erlaubt ist, muss eine staatliche bzw. unabhängige Stelle treffen und nicht ein privater Online-Monopolist", forderte die Abgeordnete.

Außerdem erwartet die SPÖ-Politikerin einen Mehraufwand für die Justiz. "Die Gerichte sind jetzt schon überlastet", betonte sie und verlangte mehr Geld und mehr Personal für die Justiz. Weiters warf Kucharowits der Regierung vor, keinen großen Wert auf den Parlamentarismus zu legen. "Während dem Nationalrat noch nichts schwarz auf weiß vorliegt, liegt der Gesetzesentwurf bereits bei der EU-Kommission zur Notifikation", kritisierte sie. Die Begutachtung müsse aber ernst genommen werden, forderte sie.

FPÖ ortet Justiz-Entlastungspaket

FPÖ-Verfassungssprecherin Susanne Fürst sieht das neue Kommunikationsplattformen-Gesetz nicht als Paket gegen Hass im Netz, sondern als Justiz-Entlastungspaket, wie sie in einer Aussendung mitteilte. Statt einem schnelleren Zugang der Österreicher zu Ihrem Recht vor einem österreichischen Gericht würde man damit eine neue Beschwerdestruktur einführen, in welcher US-Konzerne darüber entscheiden, wer auf Twitter, Facebook oder auch in der WhatsApp-Familiengruppe was schreiben darf, befürchtet Fürst. "Statt österreichischer Juristen werden zukünftig Praktikanten von Großkonzernen - auf Zuruf - über Österreicher urteilen", kritisierte die Freiheitliche.

Fürst sieht in dem Paket der Regierung außerdem einen "weiteren Angriff auf die Grund- und Freiheitsrechte", wie sie sagte. "Unter dem Vorwand, eine bessere und schnellere Rechtsdurchsetzung zum Beispiel für Mobbingopfer gewährleisten zu können, will die Regierung missliebige Meinungen kriminalisieren lassen", vermutet Fürst.

Die NEOS sehen das neue Gesetz zu Hass im Netz grundsätzlich positiv, vermissen aber die Zielgenauigkeit, teilten sie am Donnerstag mit. "Jedes Gesetz, das Opferrechte stärkt und es Betroffenen leichter macht, gegen Hass im Netz vorzugehen, ist zu begrüßen", reagierte NEOS-Digitalisierungssprecher Douglas Hoyos auf den Gesetzesvorschlag. Allerdings sind ihm die Pläne nicht treffsicher genug. "Entgegen der Absicht der Ministerinnen, hauptsächlich die großen Plattformen erwischen zu wollen, sind die Grenzen mit 100.000 Userinnen und Usern und 500.000 Euro Umsatz zu niedrig", kritisierte er.

Organisationen pochen auf Wahrung der Meinungsfreiheit

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International und die Beratungsstelle ZARA (Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit) haben das am Donnerstag angekündigte Gesetzespaket gegen Hass im Netz als wichtig begrüßt, pochen aber auf die Wahrung der Meinungsfreiheit. Die Bürgerrechtsorganisation epicenter.works kritisierte vor allem das Fehlen von Ausnahmen für kleinere Plattformen.

Amnesty International bezeichnete die Maßnahmen gegen Hass im Netz am Donnerstag als wichtig und überfällig. "Hass im Netz hat gravierende negative Auswirkungen auf unser Zusammenleben und auf unsere Rechte: Diskriminierende und zu Gewalt aufstachelnde Äußerungen können dazu führen, dass sich Betroffene aus öffentlichen Debatten zurückziehen und aus Angst vor persönlichen Angriffen ihr Recht auf Meinungsfreiheit nicht mehr in Anspruch nehmen", sagte Annemarie Schlack, Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich, in einer Aussendung.

Die Organisation wies allerdings darauf hin, dass diese Maßnahmen nicht zulasten der Meinungsäußerungsfreiheit gehen dürften. Die Meinungsäußerungsfreiheit müsse geschützt werden, forderte Amnesty in einer ersten Reaktion. "Es muss für alle Menschen möglich sein, eine Meinung in eine Debatte einzubringen", so Schlack. Die Entscheidung, ob Inhalte rechtswidrig sind oder nicht, dürfe nicht an private Unternehmen ausgelagert werden, hieß es. Außerdem fordert Amnesty weitere Maßnahmen und ausreichende Ressourcen für Beratungsstellen, Schulungen und zur Unterstützung von Betroffenen.

ZARA: Wichtiger Schritt in Richtung Schutzes von Betroffenen

Die Beratungsstelle ZARA sieht das Gesetzespaket gegen Hass im Netz ebenfalls als "wichtigen Schritt in Richtung Ausweitung und Stärkung des Schutzes von Betroffenen", wie es in einer Stellungnahme hieß. Positiv bewertet wurde etwa, dass die Verantwortung für die Strafverfolgung nicht mehr im Bereich der betroffenen Personen liege. Es stelle sich aber die Frage, "ob Meinungsfreiheit insofern gegeben ist, dass weder Menschen in ihrer Menschenwürde verletzt und aus dem Netz vertrieben werden, noch dass Plattformen aufgrund mangelhafter Vorgaben zu viele und intransparente Löschungen vornehmen", so ZARA.

Ähnlich wie von Amnesty kam auch von ZARA die Forderung, Betroffene nicht nur durch gesetzliche Rahmenbedingungen, sondern auch in der Praxis zu unterstützen. "Trotz niedriger Kosten und einfacherer Verfahren kann der Gang zum Gericht eine Hürde darstellen", betonte ZARA-Geschäftsführerin Caroline Kerschbaumer. "Um effektiv, praxistauglich und nachhaltig Hass im Netz zu bekämpfen, müssen daher ausreichend und nachhaltig Ressourcen für Anlaufstellen für Betroffene, wie die Beratungsstelle #GegenHassimNetz sowie für begleitende Präventionsarbeit zur Verfügung gestellt werden", forderte sie.

epicenter.works kritisiert Gesetzesentwurf

Die Bürgerrechtsorganisation epicenter.works urteilte in einer ersten Analyse des Gesetzespakets: "Mit der Schrotflinte auf Google gezielt und dabei das halbe Internet erwischt". Die Experten kritisieren, dass kleinere Plattformen von den neuen Verpflichtungen ebenso betroffen sind, ohne Ausnahmen. Bei der Inhaltsmoderation der globalen Internetkonzerne wie Google, Facebook und Tiktok gebe es außerdem grobe Mängel. Für sehr problematisch hält epicenter.works auch die Strafbestimmungen des neuen Gesetzes.

Neue Regelung soll am 1. Jänner in Kraft treten

In Kraft treten sollen die neuen Regeln mit 1. Jänner. Beschlossen werden können sie frühestens Anfang Dezember. Bis dahin läuft eine "Stillhaltefrist" (3. Dezember), um der EU-Kommission und den anderen Mitgliedsländern Zeit für allfällige Einwände zu geben. Dies deshalb, weil das neue "Kommunikationsplattformen-Gesetz" in die im Europa geltende Dienstleistungsfreiheit eingreift.

Das Gesetzespaket im Detail

REICHWEITE & AUSNAHMEN: Das neue "Kommunikationsplattformen-Gesetz" gilt für alle "in- und ausländischen Anbieter von Kommunikationsplattformen", die mehr als 100.000 Nutzer haben oder einen Umsatz in Österreich von über 500.000 Euro. Gänzlich ausgenommen sind Handelsplattformen wie "willhaben", nicht gewinnorientierte Online-Enzyklopädien wie Wikipedia und Medienunternehmen. Eine Klarnamenpflicht für Nutzer ist generell nicht vorgesehen.

MELDUNG & LÖSCHUNG: Die Plattformen müssen einen für Behörden und Gerichte erreichbaren Beauftragten anstellen und ein "wirksames und transparentes Verfahren" für die Meldung und Löschung rechtswidriger Inhalte einrichten. Gelöscht werden muss binnen 24 Stunden, wenn die Rechtswidrigkeit "bereits für einen juristischen Laien (...) offenkundig" ist, bzw. binnen 7 Tagen, wenn eine detaillierte Prüfung nötig ist. Über Anzahl und Ergebnis der Meldungen sind jährlich (bzw. ab einer Mio. Nutzern quartalsweise) Berichte zu veröffentlichen.

- Umgekehrt soll es aber auch ein Beschwerdeverfahren für die von Löschung oder Sperre betroffenen User geben, um "Overblocking" zu vermeiden. Für eine allfällige Strafverfolgung sind die gelöschten Postings zumindest zehn Wochen zu speichern. Und in der Strafprozessordnung wird geregelt, dass Opfer bei Gericht die Ausforschung des mutmaßlichen Täters beantragen kann.

STRAFEN & SANKTIONEN: Sollten Nutzer mit dem Beschwerdeverfahren unzufrieden sein, können sie sich an die Medienbehörde KommAustria wenden. Diese kann bei wiederholten Verstößen Geldbußen bis zu 10 Mio. Euro verhängen. Sollte eine Onlineplattform keinen Sitz in Österreich haben, will man die Strafen eintreiben, indem Zahlungen österreichischer Firmen an die Plattform "abgefangen" werden (also z.B. die Zahlungen von Werbekunden an das Online-Unternehmen). Möglich sind auch Geldstrafen gegen die von den Firmen nominierten Kontaktpersonen der Behörden (bis zu 50.000 Euro).

MANDATSVERFAHREN: Erleichtert werden Unterlassungsklagen gegen "Hasspostings" ("Verletzung der Menschenwürde in einem elektronischen Kommunikationsnetz"). Gerichte haben einen Unterlassungsauftrag auch ohne mündliche Verhandlung und ohne Anhörung der Gegenseite zu erlassen, wenn sich die behauptete Rechtsverletzung aus der Klage schlüssig ableiten lässt. Dazu soll es ein Formblatt auf www.justiz.gv.at geben.

UPSKIRTING: Neu geschaffen wird eine Strafbestimmung gegen "unbefugte Bildaufnahmen" des Intimbereichs. Damit wird das sogenannte "Upskirting" verboten und mit bis zu einem Jahr Haft bestraft. Dies erfasst etwa auch heimliche Bildaufnahmen auf der Toilette oder in der Umkleidekabine, nicht aber Aufnahmen in Badebekleidung im öffentlichen Raum.

VERHETZUNG & CYBERMOBBING: Nachgeschärft wird auch die "Verhetzung": Derzeit ist nur die Hetze gegen ganze Personengruppen strafbar. Künftig wird auch bestraft, wer gegen Einzelpersonen hetzt, weil sie einer gewissen Religionsgemeinschaft oder Ethnie angehören (dies konnte bisher nur als Beleidigung geahndet werden). Der Strafrahmen bleibt mit bis zu zwei Jahren Haft unverändert. Verschärft wird auch das "Cybermobbing", das künftig schon ab dem ersten Posting (und nicht nur, wenn es "fortgesetzt" erfolgt) strafbar sein kann.

MEDIENRECHT: Deutlich angehoben werden die Schadenersatzansprüche für Personen, die durch Medien in ihrem höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt werden. Derzeit liegt der maximale Entschädigungsanspruch bei 50.000 Euro. Künftig sollen es bei besonders schwerwiegenden Verstößen gegen die journalistische Sorgfalt bis zu 100.000 Euro sein. Außerdem können künftig auch Unternehmen gegen Medien vorgehen, wenn unzulässige Berichte über bzw. Hasspostings gegen deren Mitarbeiter das Ansehen der Firma schädigen.

(APA/Red)

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