"Gesetzeslücken" nach Bluttat in Schule beklagt
Beide beklagten “Gesetzeslücken”, die schon lange geschlossen hätten werden sollen.
Kontaktverbot soll vereinfacht werden
So solle ein Betretungsverbot in ein automatisches Kontaktverbot “außerhalb der eigenen vier Wände und vor allem für die Schule und den Kindergarten” münden, forderte die grüne Kinder- und Jugendsprecherin Tanja Windbüchler-Souschill. Das völlige Kontaktverbot könne derzeit nur bei Gericht erwirkt werden, erläuterte der SPÖ-Abgeordnete Anton Heinzl dazu. Dies brauche aber Zeit und bürokratischen Aufwand, die es zum Schutz von unter Gewalt leidenden Angehörigen nicht geben dürfe.
Schulen und Kindergärten müssen informiert werden
“Zudem besteht derzeit im Rahmen der Aussprache eines Betretungsverbots noch keine Informationspflicht für Schulen, Kindergärten oder andere öffentliche Betreuungseinrichtungen. Hier hat der Gesetzgeber zu reagieren, diese Lücken müssen wir unbedingt schließen”, stellte Heinzl fest. Die Grünen kündigten an, im Parlament einen Antrag zur Novellierung des Gesetzes einzubringen.
(APA)