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Gesetzesentwurf zur Regelung der Securitybranche angekündigt

Zukünftig soll eine Zuverlässigkeitsüberprüfung für Securitykräfte kommen
Zukünftig soll eine Zuverlässigkeitsüberprüfung für Securitykräfte kommen ©APA/FLORIAN WIESER
Staatsschutz-Staatssekretär Jörg Leichtfried (SPÖ) hat am Donnerstag einen Gesetzesentwurf zur Regelung der privaten Security-Branche angekündigt. In den kommenden Wochen würden mit allen relevanten Akteuren Gespräche geführt, die bis Ende des Sommers abgeschlossen sein sollen. "Ziel ist es, im Herbst einen Entwurf in die Koordinierung zu schicken", meinte Leichtfried gegenüber der APA.

Die Regierung plant demnach für Sicherheitsdienstleister und deren Personal ein zentrales Register, regelmäßige Zuverlässigkeitsüberprüfungen und eine einheitliche Ausweispflicht. Eine professionelle und qualitativ angemessene Ausbildung soll zukünftig ebenso gesetzlich gewährleistet sein wie wirksame Sanktionen bei Verstößen. "Klare Regeln, einheitliche Standards und verlässliche Kontrollen sind das absolute Minimum, wenn wir Vertrauen und Sicherheit garantieren wollen", betonte Leichtfried. Das private Sicherheitsdienstleistungsgewerbe sei bis heute nicht einheitlich reguliert, was einen "unnötigen Risikofaktor" darstelle.

Kontrollen und Meldeprozesse für Leichtfried "unverzichtbar"

Obwohl die Gewerbeordnung vorschreibt, dass Arbeitnehmer im Sicherheitsgewerbe 14 Tage vor Beschäftigungsbeginn der zuständigen Verwaltungsbehörde gemeldet und deren Zuverlässigkeit geprüft werden müssen, zeigt die Praxis laut Leichtfried Mängel in der Umsetzung und Kontrolle dieser Vorschriften. Effektive Kontrollen, klare Meldeprozesse und zeitnahe Überprüfungen seien aber "unverzichtbar, um die Zuverlässigkeit des Sicherheitsgewerbes zu gewährleisten und Risiken für Veranstalter und die Öffentlichkeit zu minimieren".

Leichtfried bekräftigte damit Forderungen des vida-Chefs Roman Hebenstreit, der den gegenwärtigen Zustand in der Branche als "sicherheitspolitisch gefährlichen Cocktail" bezeichnet hatte. In Österreich arbeiten laut Gewerkschaft rund 12.700 Menschen im Bewachungsgewerbe - unter anderem bei Events, in Banken, Einkaufszentren, Flughäfen oder öffentlichen Einrichtungen. Inklusive temporär Beschäftigten sind bis zu 18.000 Personen in diesem Bereich tätig.

"Private Sicherheitsdienste übernehmen mittlerweile viele Aufgaben in sensiblen Bereichen, oft in direktem Kontakt mit einer Vielzahl an Bürgerinnen und Bürgern. Dass man in dieser Branche nach wie vor ohne verpflichtende Ausbildung, ohne standardisierte Überprüfung und ohne zentrale Registrierung tätig sein kann, ist aus sicherheitstechnischer Sicht schwer nachvollziehbar", bemerkte Leichtfried. Wer im Auftrag von Sicherheit handle, müsse selbst im höchsten Maße vertrauenswürdig sein.

(APA)

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