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Gesetzesentwurf zu Parteifinanzen in Begutachtung

Der Gesetzesentwurf zum Parteiengesetz wird einer besonderen Begutachtung unterzogen
Der Gesetzesentwurf zum Parteiengesetz wird einer besonderen Begutachtung unterzogen ©APA/ROLAND SCHLAGER (Symbolbild)
Der Verfassungsausschuss beschäftigt sich mit dem Gesetzesentwurf zum Parteiengesetz. Neben Ministerien und Ländern sollen auch von Interessensvertretungen und NGOs Stellungnahmen eingeholt werden.

Der von der Bundesregierung vor zwei Wochen eingebrachte Gesetzesentwurf zum Parteiengesetz wird einer besonderen Begutachtung unterzogen.

90 Stellen und Einrichtungen geben Stellungnahmen zu Parteifinanzen ab

Rund 90 Stellen und Einrichtungen sollen eingeladen werden, bis 10. Juni eine Stellungnahme zur vorgeschlagenen Novelle abzugeben. Das haben die Fraktionen im Verfassungsausschuss am Dienstag beschlossen. Die Einladung geht neben Ministerien, Ländern und Interessensvertretungen auch an den Rechnungshof und verschiedene NGOs.

Für den Beschluss braucht es eine Zwei-Drittel-Mehrheit. Eingeladen eine Stellungnahme abzugeben wurden unter anderem der Parteien-Transparenz-Senat, der Datenschutzrat, die Höchstgerichte, der Rechnungshof und verschiedene zivilgesellschaftliche Organisationen wie das Forum Informationsfreiheit und der österreichischen Zweig von "Transparency International". Die im Zuge der Begutachtung eingelangten Stellungnahmen sollen auf der Parlamentswebsite veröffentlicht werden.

Gesetzesentwurf soll mehr Transparanz in Parteifinanzen bringen

Der Ende April vorgelegte Gesetzesentwurf, der mit 1. Jänner 2022 in Kraft treten soll, soll mehr Transparenz in die Finanzierung politischer Parteien bringen. So soll etwa der Rechnungshof echte Prüfbefugnisse bekommen, das Strafmaß für Verstöße gegen die Wahlkampfoberkostengrenze erhöht werden und der von den Parteien jährlich vorzulegende Rechenschaftsbericht um Angaben zu Vermögen und Schulden erweitert werden. Außerdem sind spezielle Berichte über Wahlwerbungsausgaben, erweiterte Veröffentlichungspflichten in Bezug auf Inserateneinnahmen, die Einführung eines öffentliches Parteienregisters, neue Kennzeichnungspflichten für politische Inserate in Wahlkampfzeiten und klare Regelungen in Bezug auf parteinahe Organisationen vorgesehen. Auch die Spendenregeln sollen adaptiert werden, etwa was die Grenze für anonyme Spenden und was Spenden an Personenkomitees betrifft.

(APA/Red)

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