Gesetz über den Schutz von Pflanzen in der Begutachtung
Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf sollen das Kulturpflanzenschutzgesetz und das Pflanzenschutzmittelgesetz ersetzt werden.
Regelungen aus dem Kulturpflanzenschutzgesetz, die in der Praxis der letzten Jahre keine Bedeutung hatten (z.B. die Möglichkeit, die Bevölkerung zum Sammeln von Schädlingen zu verpflichten oder die Gewährung von Belohnungen für das Sammeln von Schädlingen), wurden nicht mehr übernommen. Die Kompetenzen der verschiedenen Behörden werden klarer abgegrenzt. Die Hauptaufgaben (vor allem Anordnung von Pflanzenschutzmaßnahmen) liegen bei der Bezirkshauptmannschaft, den Gemeinden kommt vor allem eine Überwachungsfunktion zu.
Von den Regelungen über die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln sind europarechtlich bedingt nicht mehr nur chemische, sondern auch biologische Pflanzenschutzmittel (mit Mikroorganismen) erfasst. Weiters enthält der Entwurf detaillierte Bestimmungen über Pflanzenschutzmittel, die verwendet werden dürfen, zusätzliche Pflichten bei der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (bestimmungs- und sachgemäßer Gebrauch u.dgl.) sowie Bestimmungen, die durch das Recht der Europäischen Union erforderlich sind.
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OTS0033 2007-03-20/09:00