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Geschworenenauswahl begonnen

Im Prozess gegen Popstar Michael Jackson hat am Montag die Befragung der möglichen Geschworenen begonnen. Das Gericht muss zwölf Geschworene und acht Ersatzkandidaten auswählen.

Richter Rodney S. Melville forderte die 250 Kandidaten auf, sich zu entspannen und die Fragen so zu betrachten, als ob sie sich für eine neue Arbeitsstelle bewerben würden.

Bereits kurz nach Beginn der Befragung durch Staatsanwaltschaft und Verteidigung wurde ein 81-jähriger Mann ausgeschlossen, der erklärte, ernste gesundheitliche Probleme zu haben. Die Kandidaten für die Geschworenenauswahl waren schon in Fragebögen nach Erfahrungen mit sexueller Belästigung, nach möglichen rassistischen Vorurteilen und nach Vorkenntnissen im Jackson-Fall gefragt worden.

Dem Popstar wird vorgeworfen, einen 13 Jahre alten Buben missbraucht und ihn mit Alkohol gefügig gemacht zu haben. Eigentlich sollte die Befragung der Geschworenen-Kandidaten schon vor einer Woche beginnen, sie wurde jedoch wegen eines Todesfalls in der Familie von Jacksons Anwalt Thomas Mesereau verschoben. In einer ersten Runde waren Anfang Februar aus etwa 430 Geschworenenkandidaten 250 potenzielle Jury-Mitglieder ausgewählt worden.

Richter verspricht faires Verfahren

Der Richter im Missbrauchsprozess gegen den US-Popstar Michael Jackson hat dem Angeklagten ein trotz des Medienrummels faires Verfahren zugeschert. Er sei weder „gekauft“ noch habe er bereits seine Meinung gebildet, sagte Richter Rodney Melville am Montag im südkalifornischen Santa Maria. Er fügte hinzu, dass er sich eine Jury wünsche, die ebenso eingestellt sei wie er.

Melville las dem anwesenden Jackson eine komprimierte Fassung der Anklageschrift vor. Der 46-Jährige ist in zehn Punkten angeklagt, unter anderem wegen unzüchtigen Verhaltens gegenüber einem Minderjährigen. Die Staatsanwaltschaft wirft Jackson vor, zwischen Februar und März 2003 einen damals 13-jährigen und krebskranken Jungen sexuell missbraucht zu haben. Ihm drohen bis zu 20 Jahre Haft.

Der Richter instruierte die Kandidaten für die Jury, dass sie entscheiden müssten, ob Jackson „jenseits eines begründeten Zweifels“ schuldig sei. Die Tatsache, dass Jackson angeklagt worden sei, beweise noch gar nichts. Zwei Wochen nach Beginn des spektakulären Verfahrens war der Richter weiterhin mit der Auswahl der zwölf Geschworenen beschäftigt.

Das Auswahlverfahren wird voraussichtlich noch mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Von der verbliebenen 250 Kandidaten für die Jury hatte Melville für Montag eine erste Gruppe von 100 vorgeladen. Staatsanwaltschaft und Verteidigung begannen mit der mündlichen Befragung der Kandidaten.

Elizabeth Taylor und Nick Carter auf Zeugenliste

Michael Jacksons Anwälte wollen Stars wie Elizabeth Taylor, Diana Ross und „Backstreet Boy“ Nick Carter in den Zeugenstand holen. Hauptverteidiger Thomas Mesereau verlas am Montag im Gericht von Santa Maria eine Namensliste von Personen, die in dem Missbrauchprozess zu Jacksons Verteidigung aussagen sollen, berichtete der US-Sender CNN.

Auch Sänger Stevie Wonder, Talk-Show- Gastgeber Larry King und Plattenproduzent Quincy Jones sollen vorgeladen werden. Die Staatsanwaltschaft kündigte unter anderem Jacksons Ex-Frau Debbie Rowe und einen jungen Mann als Zeugen an, der dem Popstar 1993 sexuellen Missbrauch vorgeworfen hatte.

Mit der direkten Befragung von möglichen Geschworenen war die Juryauswahl am Montag im Beisein von Jackson in die „heiße“ Phase gegangen. Nach einer einwöchigen Prozessverzögerung wegen eines Todesfalls in Mesereaus Familie, mussten sich der Popstar und über 100 Jury-Kandidaten wieder im Gericht einfinden.

Ein über 80 Jahre alter Kandidat wurde aus gesundheitlichen Gründen entschuldigt und nach Hause geschickt. In den kommenden Wochen sollen aus dem Jury- Pool zwölf Geschworene und acht Ersatzkandidaten für den bis zu sechs Monate dauernden Prozess ausgewählt werden.

Dem Popstar wird der sexuelle Missbrauch eines 13-jährigen Jungen im Frühjahr 2004 vorgeworfen. Er soll ihn auch durch Alkohol gefügig gemacht haben. Jackson streitet die Vorwürfe ab. Im Falle einer Verurteilung drohen ihm über 20 Jahre Haft.

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