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Geschenk-Klassiker Teddy im Test: Schadstoffe und Fertigungsmängel

Bei Teddys unter dem Christbaum ist Vorsicht geboten
Bei Teddys unter dem Christbaum ist Vorsicht geboten ©olga meier-sander / pixelio.de (Sujet)
Plüschtiere, allen voran Teddys, kommen Kindern so nahe wie es nur geht und werden auch zu Weihnachten wieder in Armeestärke unter den Christbäumen sitzen. Alarmierend sind jedoch die von Konsumentenschützern in etlichen Produkten festgestellten Schadstoffe.
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Diese gefährlichen “Mitbringsel “der Teddys haben im Kinderzimmer nach Ansicht vieler Eltern nichts verloren. Nur fünf von 23 Kuschelkameraden erhielten eine “sehr gute” oder “gute” Bewertung.

Vernichtendes Urteil: “Für Kleinkinder ungeeignet”

Aber gleich 16 Stofftiere wurden wegen Schadstoffen oder Fertigungsmängeln als “nicht zufriedenstellend” beurteilt. Sie seien für Kleinkinder ungeeignet. “Betroffen sind auch Produkte namhafter Hersteller wie Käthe Kruse, Sigikid und Steiff”, berichtete der Verein für Konsumenteninformation (VKI) auf seinem Onlineportal konsument.at.

Achtung: Giftstoffe in Teddys

Zwei Stofftiere hätten aufgrund mangelhafter Verarbeitung wie instabilen Nähten nicht verkauft werden dürfen, meinen die Konsumentenschützer: Kleinkinder könnten den Füllstoff herausziehen und in den Mund stecken.

In 14 Stofftieren fanden die Tester “kritische Mengen von polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen” (PAK). Einige enthielten auch Formaldehyd oder Weichmacher. “Die nachgewiesenen Mengen sind zwar nicht akut giftig, sie wirken aber langfristig im Organismus”, sagte Christian Undeutsch vom VKI.

Tipps: Das rät der VKI beim Stofftier-Kauf

Beim Spielzeugkauf sollte man die Finger von unangenehm riechenden oder nachlässig verarbeiteten Produkten lassen, rät der VKI. Plüschspielzeug sollte aus hygienischen Gründen waschbar sein, und ein Waschgang vor der ersten Benutzung sei sowieso empfehlenswert. Schadstoffe wie PAK lassen sich dadurch aber nicht entfernen.

Mit dem verpflichtenden Prüfzeichen CE versichert der Hersteller, dass er die rechtlichen Anforderungen einhält. Eine unabhängige Überwachung wie beim GS-Zeichen (Geprüfte Sicherheit) findet allerdings nicht statt.

(apa/red)

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