Er fühle sich “zutiefst beleidigt”, zumal die Bezeichnung, die in einem Kommentar in der Wochenzeitung “Zur Zeit” erschienen war, dazu gedient habe, “allgemein homosexuelle Menschen herabzusetzen”.
Noch deutlichere Worte fand die Grüne Behindertensprecherin Theresia Haidlmayr, die sich “tief betroffen und zornig” zeigte, dass Keszlers Klage gegen den Artikel-Verfasser abgewiesen wurde. “Die Hemmschwelle liegt schon sehr tief, wenn es bereits ungestraft möglich ist, dass Menschen aufgrund ihrer positiven Aktivitäten diffamiert werden können”, gab Haidlmayr im Hinblick auf die berufliche Tätigkeit Keszlers zu bedenken, der mit seinem Ball mehrere Millionen Euro an Spenden-Geldern für HIV-Positive eingespielt habe.
“Wenn es jetzt gerichtlich legitimiert ist, engagierte Menschen zu diskriminieren, dann ist auch der Weg frei, Personen, die sich für Menschen mit Behinderungen engagieren, als Berufskrüppel zu bezeichnen”, warnte Haidlmayr.
Keszler war am Dienstag mit einer Privatanklage wegen Beleidigung abgeblitzt, weil die zuständige Richterin den inkriminierten Ausdruck als vom Recht auf freie Meinungsäußerung umfasst sah. Zwar liege eine Beschimpfung vor, doch Keszler stehe “massiv” in der Öffentlichkeit, “und ein Mensch, der so in der Öffentlichkeit steht, muss sich auch öffentliche Kritik gefallen lassen”, hieß es in der Begründung. Der Life Ball-Organisator hat bereits Rechtsmittel angemeldet.