Die Zahl der geringfügig Beschäftigten ist im Juni 2007 mit 248.106 auf ein neues Rekordhoch gestiegen, geht aus den jüngsten Daten des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger hervor.
171.915 Frauen und 76.191 waren Männer geringfügig beschäftigt. Seit 1998 bedeutet dies eine Steigerung um 52 Prozent.
1998 wurden geringfügig Beschäftigte in die Sozialversicherung aufgenommen. Sie können selbst entscheiden, ob sie Sozialversicherungsbeiträge bezahlen wollen oder nicht. Für den Dienstgeber ist die Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen dann Pflicht, wenn er mehrere geringfügig Beschäftigte angestellt hat, die zusammen mehr als das Eineinhalbfache der Geringfügigkeitsgrenze verdienen. Die Geringfügigkeitsgrenze beträgt 341,16 Euro pro Monat.