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Gerichtsmediziner wollen privates Institut

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Neun von 13 Sachverständigen der Wiener Gerichtsmedizin planen einem Bericht des „Kurier“ zufolge einen Alleingang: Sie wollen ein „außeruniversitäres Institut für Gerichtsmedizin“ gründen, das Genehmigungsverfahren dafür laufe.

Das Vorhaben könnte das Ende für das universitäre Institut bedeuten, so die Tageszeitung in ihrer Samstag-Ausgabe.

Ein Rechnungshof-Rohbericht hatte im Gerichtsmedizinischen Institut (GMI) in Wien hygienische Übelstände und Ungereimtheiten bei Abrechnungen aufgezeigt. Die Forschungstätigkeit wurde als „unzureichend“ beurteilt. Gegen zwei Gerichtsmediziner laufen laut Chef der Staatsanwaltschaft Wien, Friedrich Matousek, „Vorerhebungen wegen Betrugsverdacht“.

“Gutachterliche Unabhängigkeit” gefährdet ?

Institutsvorstand ist seit Jänner dieses Jahres Professor Manfred Hochmeister. Im Rahmen der geplante Novelle zur Strafprozessordnung soll künftig der Vorstand entscheiden, welcher Gerichtsmediziner obduziert. Kritiker sehen die „gutachterliche Unabhängigkeit“ gefährdet. Den neun Sachverständigen schwebe eine „klare Trennung der Sachverständigentätigkeit von Lehre und Forschung“ sowie eine „mobile Gerichtsmedizin“ vor, schreibt der „Kurier“. Das solle geringere Kosten und mehr Effizienz bringen.

Hochmeister sei über das „Alternativkonzept“ besorgt. Forschung und Lehre seien ohne Obduktionen nicht möglich. Die Folge wäre die Auflösung des GMI. In ganz Europa würden gerichtlich angeordnete Obduktionen von Mitarbeitern an Uni-Instituten durchgeführt. Dass der Chef Aufträge vergibt, sei auch in Deutschland und der Schweiz Usus. Ein Privatinstitut hätte zudem ökonomische Interessen. Hochmeister:
„Da geht es nicht um wissenschaftliches Arbeiten, sondern nur ums Geld, und darum, ohne Kontrolle zu arbeiten.“

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