Im “Presse”-Interview stellte Justizministerin Karl zudem klar, dass die Festplattenabgabe im Urheberrecht in dieser Legislaturperiode nicht mehr kommen werde, weil “die Meinungen weit auseinanderliegen” – und dass die Gesetzesbeschwerde “in der ursprünglichen Form tot ist”.
Die Verkürzung der Gerichtspraxis im Zuge des Sparpakets 2011 sorgt bis heute für vehemente Kritik in Justizkreisen. Karl hat nun die Präsidenten der Oberlandesgerichte angewiesen, dass sie jeden zweiten Rechtspraktikanten auf sieben Monate verlängern sollen: “Wer gute Arbeit leistet, soll also um zwei Monate verlängert werden.”
“Kontraproduktiv” wäre aus Sicht der Ministerin die Gesetzesbeschwerde, also die Möglichkeit für Bürger, sich direkt an den VfGH zu wenden, wenn sie meinen, in einem Straf- oder Zivilverfahren wegen eines verfassungswidrigen Gesetzes verurteilt worden zu sein. Dies würde Verfahren verlängern, weil jeder noch zum VfGH gehen würde – und das “macht mich nicht glücklich”, sagte Karl. (APA)