Gerichtshof stellt sich gegen Afghanistan-Abschiebung aus Österreich

Als Grund wurde die Sicherheitslage vor Ort genannt. Im Innenministerium bestätigte man dies auf APA-Anfrage. Der Spruch betreffe aber nur einen Einzelfall und sei "kein pauschales Verbot für uns".
BMI-Sprecher über Abschiebungen
Bei der Deserteurs- und Flüchtlingsberatung hieß es ebenfalls, dass die Entscheidung zunächst nur für den konkreten Fall gelte. Das Besondere sei allerdings, dass die Gründe, die EGMR anführt, nicht auf den konkreten Fall bezogen sondern rein allgemein seien, meint man dort. Der Gerichtshof weise zudem darauf hin, dass viele andere EU-Ländern aufgrund der bedenklichen Lage im Land bereits Abschiebungen nach Afghanistan gestoppt hätten.
Im Innenministerium betonte ein Sprecher, dass alle Fälle vor der Abschiebung evaluiert würden, so auch dieser. In diesem Einzelfall fließe nun der EGMR-Spruch ein, es gehe um einen Aufschub bis Ende August. Die einstweilige Verfügung stelle kein "pauschales Verbot" von Abschiebungen nach Afghanistan dar.
Thema Afghanistan-Abschiebungen spielte eine Rolle
Das Thema Abschiebungen nach Afghanistan hatte zuletzt für politischen Zündstoff in Österreich gesorgt, auch innerhalb der Koalition von ÖVP und Grünen. Verschärft hatte sich dies nach der Tötung einer 13-Jährigen mutmaßlich durch afghanische Asylwerber.
(APA/Red)