AA

Gerichtliches Nachspiel der BVT-Affäre

Am Wiener Landesgericht findet am Donnerstag ein Prozess rund um die BVT-Affäre statt.
Am Wiener Landesgericht findet am Donnerstag ein Prozess rund um die BVT-Affäre statt. ©APA/Roland Schlager/Sujet
Am Donnerstag finden am Wiener Landesgericht ein Prozess rund um die Turbulenzen um das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) statt.
BVT-Affäre: Bericht der WKStA
Erneute Suspendierung von Gridling wird geprüft

Die Turbulenzen rund um das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) haben am Donnerstag am Wiener Landesgericht ein gerichtliches Nachspiel erlebt - aber nur in Nebenaspekten. Angeklagt ist unter anderem der frühere Leiter der Spionageabwehr. Ihm wird vorgeworfen, er habe Delegationen aus Nordkorea observieren lassen, ohne den Rechtsschutz-Beauftragten darüber zu informieren. Wegen der heiklen Materie wurde die Öffentlichkeit zum Teil ausgeschlossen.

Beschuldigter soll zu Unrecht Spesen verrechnet haben

Dem Hauptbeschuldigten wird außerdem vorgeworfen, Konsumationen in Lokalen fälschlicherweise als in dienstlichem Interesse deklariert und damit zu Unrecht Spesen verrechnet zu haben. Der von der WKStA bezifferte Schaden: 700 Euro. Die Anklage vor dem Schöffengericht lautet auf Amtsmissbrauch, die Strafdrohung liegt zwischen sechs Monaten und fünf Jahren.

Zum Vorwurf der ungerechtfertigten Observation der nordkoreanischen Delegation führte der Verteidiger des Angeklagten ins Treffen, dass es ja gar keine Reise- oder Touristengruppen aus Nordkorea geben könne, es sich also nur um regimetreue Funktionäre handeln konnte. Nordkorea sei eine Diktatur, die heute im Kriegszustand stehe. Unverständnis gab es auch für den Vorwurf, er habe den Rechtsschutzbeauftragten nicht informiert. Immerhin seien etliche Personen im BVT von der Maßnahme informiert gewesen, diese hätten diesen Schritt aber ebenfalls nicht gesetzt.

Neben dem ehemaligen Spionagechef standen am Donnerstag auch ein ehemaliger BVT-Gruppenleiter sowie der Obmann einer Kleinstpartei vor Gericht. Letzterer soll den Hauptangeklagten, der sein Schwiegersohn ist, via E-Mail gebeten haben, die Daten eines Mieters zu überprüfen, der nach einem "Urlaub in Libyen" nach Wien zurückgekehrt war. Ihm wird versuchte Anstiftung zum Amtsmissbrauch vorgeworfen.

Mancher Nebeneffekt der BVT-Affäre hat gerichtliches Nachspiel

Dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die Öffentlichkeit für den gesamten Prozess auszuschließen, wurde nicht stattgegeben. Die Anklagebehörde befürchtet, dass durch die Preisgabe von Details zur Arbeit des Verfassungsschutzes die nationale Sicherheit gefährdet werden könnte. Allerdings wurde die Öffentlichkeit zum Teil ausgeschlossen, etwa gleich zu Beginn beim Vortrag der Anklage.

Wirtschaftliche Konsequenzen dürfte der ehemalige Spionagechef, der bereits vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Affäre ausgesagt hatte, schon erlebt haben. Der ehemalige Beschäftigte im ÖVP-Klub war wegen anderer Verfehlungen entlassen worden. Derzeit ist er laut eigenen Angaben beim AMS gemeldet und verschuldet.

(APA/Red)

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Gerichtliches Nachspiel der BVT-Affäre
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen