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Gericht weist Elsner-Berufung ab

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Das französische Höchstgericht, die "Cour de Cassation", hat die Berufung gegen die Auslieferung des ehemaligen BAWAG-Chefs Helmut Elsner nach Österreich abgewiesen.

Das war am Mittwoch aus dem Gericht in Paris zu erfahren. Damit ist die Entscheidung des Gerichtes erster Instanz in Aix en Provence rechtskräftig, das in einem ersten Schritt der Auslieferung des 71-jährigen Ex-Bankers auf Basis eines europäischen Haftbefehls zugestimmt und in einem zweiten Schritt Elsner auf Basis eines medizinischen Gutachtens für transportfähig erklärt hat. Der mit dem Fall beauftragte Generalanwalt am Pariser Berufungsgericht hat allerdings am Vortag in der Verhandlung angedeutet, dass auch bei einer Abweisung der Berufung die Rechtsmittel für Elsner nicht ausgeschöpft seien.

Die Anwälte Elsners könnten beim Gericht erster Instanz einen neuen Antrag auf Aufschub der Überstellung stellen, sollte sich sein Gesundheitszustand verschlechtern.

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