Der Staatsrat in Paris annullierte nur zwei Stunden vor dem geplanten Beginn der Veranstaltung eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts von Nantes, das am Nachmittag ein Auftrittsverbot per einstweiliger Verfügung außer Kraft gesetzt hatte. Richter Bernard Stirn erklärte, von der geplanten Veranstaltung gingen “schwere Risiken” für die öffentliche Ordnung aus.
Das Gericht in Nantes hatte zuvor erklärt, das Risiko einer Störung der öffentlichen Ordnung rechtfertigte nicht eine so “radikale Entscheidung wie das Verbot dieser Veranstaltung”. Es erklärte zudem, die Veranstaltung habe nicht “hauptsächlich” zum Ziel, “die Menschenwürde zu verletzen”. Innenminister Manuel Valls zog daraufhin umgehend vor den Staatsrat. Der Innenminister sieht in Dieudonnés Auftritten keine humoristischen Veranstaltungen, sondern politische Versammlungen, bei denen er antisemitische und rassistische Parolen verbreitet.
Die Debatte um Dieudonné hat in Frankreich in den vergangenen Tagen hohe Wellen geschlagen. Der bereits mehrfach wegen antisemitischer Äußerungen verurteilte Komiker hatte am Donnerstagabend in Nantes eine Frankreich-Tournee beginnen wollen. Die Entscheidung des Staatsrats, das Auftrittsverbot in Nantes zu bestätigen, ist ein Sieg für Innenminister Valls, der den örtlichen Behörden empfohlen hatte, die Veranstaltungen zu verbieten.
Valls sagte in einer ersten Reaktion auf die Entscheidung des Staatsrats, “Hass gegen den anderen, Rassismus, Antisemitismus” dürften in Frankreich nicht toleriert werden. Regierungschef Jean-Marc Ayrault sagte, es dürfe keine Nachsicht gegenüber dem Antisemitismus gezeigt werden. Dieser widerspreche den “Werte und Prinzipien” Frankreichs.
Die juristischen Auseinandersetzungen um Dieudonnés Auftritte werden nun aber weitergehen: Auftritte des Komikers in Tours am Freitag und Orléans am Samstag wurden ebenfalls verboten, wogegen Dieudonné gerichtlich vorgeht; Entscheidungen hierzu werden am Freitag erwartet. Die Entscheidung des Staatsrats vom Donnerstagabend betrifft nur das Auftrittsverbot in Nantes. Verwaltungsgerichte – der Staatsrat eingeschlossen – hatten in der Vergangenheit wiederholt Auftrittsverbote gegen Dieudonné kassiert.