AA

Gericht lässt "Tagespresse"-Klage gegen ÖVP-Abgeordneten Hanger zu

Andreas Hanger mit Anstecker: Das ist ein Wunsch der "Tagespresse".
Andreas Hanger mit Anstecker: Das ist ein Wunsch der "Tagespresse". ©APA/HELMUT FOHRINGER (Symbolbild)
Das Handelsgericht hat die "Tagespresse"-Klage gegen den ÖVP-Abgeordneten Andreas Hanger zugelassen.
"Tagespresse" reicht Klage ein

Das Satireportal hatte Hanger unter Vorlage mehrerer Presseaussendungen "sittenwidrigen Wettbewerb" vorgeworfen, da er sich als Politiker ausgebe, obwohl er in Wahrheit Satiriker sei. Die Klage sei schlüssig und werde zugestellt, bestätigte das Gericht am Donnerstag dem "Standard".

"Tagespresse" möchte Anstecker auf ÖVP-Hanger

Die "Tagespresse" will durchsetzen, dass der Beklagte - er war auch türkiser Vorsitzender im Ibiza-U-Ausschuss - einen drei mal vier Zentimeter großen Anstecker tragen muss, mit dem er sich als Satiriker zu erkennen gibt. "Das Gericht hat Hanger eine Frist von 14 Tagen eingeräumt, um auf unseren Antrag auf einstweilige Verfügung zu antworten, und vier Wochen für die Antwort auf die Klage", wird Portalgründer Fritz Jergitsch im "Standard"-Artikel zitiert: "Dabei muss Hanger dem Gericht schlüssig erklären, wieso er kein Satiriker ist, der uns Marktanteile durch sittenwidrigen Wettbewerb wegnimmt."

"Tagespresse" will Aufmerksamkeit erzeugen

Mit der Aktion will das Onlinesatiremagazin auf die Inseratenpolitik der Bundesregierung aufmerksam machen bzw. deren Millionenzuwendungen an Boulevardmedien kritisieren. Die "Tagespresse" selbst hat nach eigenen Angaben "über ein Werbenetzwerk" 712,58 Euro an Regierungsinseraten erhalten. Über die Klage will das Satireportal nun dafür sorgen, dass zumindest sein Anteil zurück an den Steuerzahler geht. Denn die Gerichtskosten für eine Klage am Handelsgericht betrügen 792 Euro und liegen damit in etwa auf der gleichen Höhe wie das erhaltene Geld für Inserate.

(APA/Red)

  • VIENNA.AT
  • Politik
  • Gericht lässt "Tagespresse"-Klage gegen ÖVP-Abgeordneten Hanger zu
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen