AA

Gericht erklärte Klausel bei Helvetia zu Garantieausfall für unzulässig

Handelsgericht Wien: Klausel bei Helvetia für nicht zulässig erklärt. Im Bild zu sehen: Eine Justitia-Statue.
Handelsgericht Wien: Klausel bei Helvetia für nicht zulässig erklärt. Im Bild zu sehen: Eine Justitia-Statue. ©REUTERS/Kai Pfaffenbach (Symbolbild)
Das Handelsgericht Wien hat eine Klausel der Helvetia Versicherungen AG für nicht zulässig erklärt. Die Arbeiterkammer Oberösterreich war mit der Unterlassungsklage laut eigenen Angaben vom Donnerstag erfolgreich.

Fondsgebundene Lebensversicherungen mit Höchststandsgarantie waren als ertragreich und sicher beworben worden. Im "Kleingedruckten" hieß es jedoch, die Garantie könne entfallen, "wenn die Garantiefonds - aus welchen Gründen auch immer - für die Versicherung nicht mehr verfügbar seien".

Handelsgericht soll Klausel als intransparent eingestuft haben

Diese Klausel habe das Handelsgericht als intransparent eingestuft. Der durchschnittliche Konsument könne nicht erkennen, "in welchen Fällen der Garantiefonds nicht mehr verfügbar sein könnte und wie wahrscheinlich das Entfallen der Höchststandsgarantie sei", zitierte die AK aus der Begründung. Das Urteil sei rechtskräftig und die Versicherung dürfe sich nicht mehr auf besagte Klausel berufen. Nach Ansicht der Konsumentenschützer können Betroffene die eingezahlten Prämien zurückverlangen.

Nach mehreren Konsumentenbeschwerden hatte die Arbeiterkammer den Verein für Konsumenteninformation mit einer Unterlassungsklage gegen diese Klausel beauftragt.

(APA/Red)

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Gericht erklärte Klausel bei Helvetia zu Garantieausfall für unzulässig
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen