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Gerharter bekennt sich schuldig

Zu Beginn seiner Einvernahme bekannte sich der frühere Konsum-Generaldirektor Hermann Gerharter "schuldig" im Sinne der Anklage.

Gerharter ist wegen Beihilfe zur Untreue durch Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner angeklagt. Der Schaden für die BAWAG durch die Überlassung des Geldes durch Elsner an Gerharter beläuft sich laut Staatsanwalt Georg Krakow auf 707.000 Euro.

Für den Hauptangeklagten Elsner bestritt dessen Anwalt Wolfgang Schubert die Vorwürfe. „Es gibt keinen Forderungsverzicht der BAWAG Gerharter gegenüber, daher auch keinen eingetretenen Schaden. Elsner wird sich im Sinne der Anklage nicht schuldig bekennen“, sagte Schubert. Er führte aus, dass sich Gerharter in einer „nicht auflösbaren Zwickmühle“ befinde: Er könne sich entweder des Betruges oder der Beteiligung an der Untreue schuldig erklären. Gerharter habe sich offenbar für jenes entschieden, das ihm die geringere Strafe einbringe, so der Elsner-Anwalt. Die „Geschichte mit der Barzahlung“ habe es nicht gegeben, die sei „erfunden“, warf Schubert dem Angeklagten Gerharter vor.

Auch der Mitangeklagte Ex-BAWAG-Vorstand Peter Nakowitz – wegen Beihilfe zur Untreue durch Elsner angeklagt – werde sich nicht schuldig bekennen, kündigte dessen Anwalt Rudolf Breuer an. Die Behauptung von Staatsanwalt Georg Krakow sei „aktenwidrig“, denn Nakowitz habe an keiner Besprechung zu der Angelegenheit teilgenommen.

Gerharter war im Konsum-Verfahren im Jahr 2000 von einem Gericht unter Vorsitz der nunmehrigen BAWAG-Richterin Claudia Bandion-Ortner wegen fahrlässiger Krida zu einer bedingten Haftstrafe von zehn Monaten und einer Geldstrafe von 180.000 Schilling (13.081 Euro) sowie später im Zusammenhang mit einem Veräußerungsverbot seines Hauses wegen betrügerischer Krida zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Die Prozesskosten – Gerichts- und Sachverständigengebühren – musste Gerharter solidarisch mit zwei weiteren ehemaligen Konsum-Vorständen übernehmen.

Um sich für eine Bezahlung der laut Gerharters Anwalt „exorbitanten Sachverständigengebühren“ von 580.000 Euro abzusichern nahm Gerharter bei der BAWAG einen Kredit auf. Diese Gebühren wurden allerdings vom Gericht jahrelang nicht eingefordert. Erst im Jahr 2006 erhielt Gerharter eine Zahlungsaufforderung und bezahlte alles. „Warum diese Kosten erst 2006 eingetrieben wurden entzieht sich meiner Kenntnis, weil ich dafür nicht zuständig war“, sagte Richterin Bandion-Ortner heute dazu.

Gerharter hatte am heutigen 41. Verhandlungstag zunächst auf der Anklagebank im Großen Schwurgerichtssaal im Wiener Landesgericht Platz genommen. Von den übrigen neun Angeklagten mussten heute drei – nämlich der frühere Investmentbanker Wolfgang Flöttl, Ex-KPMG-Wirtschaftsprüfer Robert Reiter und Ex-BAWAG-Aufsichtsratspräsident Günter Weninger – nicht an der Verhandlung teilnehmen.

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