Nach Honsik, der sich in Spanien abgesetzt hatte, wird seit vielen Jahren wegen Wiederbetätigung gefahndet. Heute am frühen Nachmittag sei er mittels eines vom Wiener Straflandesgericht ausgestellten Europäischen Haftbefehls von der Policia Nacional in Malaga festgenommen worden.
Gerd Honsik wurde am 5. Mai 1992 wegen der Herausgabe seines Druckwerkes Freispruch für Hitler von einem Geschworenengericht in Wien zu einer eineinhalbjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Während des anhängigen Rechtsmittelverfahrens setzte er sich nach Spanien ab. In der Vergangenheit hat Spanien zwei Mal Honsiks Auslieferung abgelehnt. Der Europäische Haftbefehl ermöglicht nunmehr aber die Auslieferung wegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit unabhängig von der Strafbarkeit nach dem Recht des ersuchten Staates. Spanien hat nun binnen 90 Tagen über die Auslieferung zu entscheiden, so das Justizministerium in einer Aussendung.
Zweiter Europäischer Haftbefehl beantragt
Gegen den verurteilten Neonazi Gerd Honsik ist von der Staatsanwaltschaft Wien ein zweiter Europäischer Haftbefehl wegen des Verdachts weiterer Delikte nach dem Verbotsgesetz beantragt worden. Dabei gehe es um die fortlaufende Tätigkeit Honsiks von Spanien aus und das, was er nach Österreich ausstrahlt, hieß es am Donnerstag aus dem Ministerium. Über diesen Haftbefehl muss das Landesgericht für Strafsachen erst entscheiden.
Ministerin Maria Berger (S) zeigte sich über die Wirksamkeit des Europäischen Haftbefehls, mit dem die heutige Verhaftung Honsiks möglich wurde, erfreut, gerade auch bei der Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit. Dadurch wird die effektive Verfolgung von rechtsradikalen Straftätern trotz der fortbestehenden Unterschiede in den nationalen Rechten ermöglicht, so Berger.