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Gerd Honsik erhält weitere zwei Jahre Haft

Der bereits im Vorjahr verurteilte Holocaust-Leugner Gerd Honsik ist Donnerstagabend in einem zweiten Prozess zu weiteren zwei Jahren unbedingte Haftstrafe nach dem Verbotsgesetz verurteilt worden.
Honsik zu zwei weiteren Jahren Haft verurteilt
Gerd Hornsik erneut vor Gericht
Prozess gegen Honsik geht weiter
Mildere Strafe für Gerd Honsik
Prozess gegen Gerd Honsik

Gegenstand der stundenlangen Verhandlung am Wiener Straflandesgericht waren zwei Bücher des 68-Jährigen. Richter Andreas Böhm rechnete Honsik als erschwerenden Umstand an, dass er den Nazi-Jäger Simon Wiesenthal “massiv verunglimpft” habe. Die Verteidigung kündigte Berufung an, das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.

Honsik war schon im April 2009 für zahlreiche, im Zeitraum 1997 bis 2003 von ihm veröffentlichte Ausgaben der Zeitschrift “Halt!” im Wiener Straflandesgericht schuldig erkannt worden. Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) reduzierte allerdings die dafür verhängte Strafe von fünf auf vier Jahre Haft. Daraufhin machte die Anklagebehörde in einer separaten Verhandlung zwei Bücher Honsiks zum Prozessgegenstand. Die inkriminierten Werke “Schelm und Scheusal” und “Der Juden Drittes Reich” waren bereits Inhalt der Anklage im vorangegangen Prozess gewesen, wurden damals jedoch zur Vermeidung von Verfahrensverzögerungen ausgeschieden und nun zum Gegenstand eines neuen Prozesses gemacht.

Die Staatsanwaltschaft warf Honsik vor, in diesen Büchern den NS-Massenmord zu bestreiten, indem er etwa von einem “Gasbetrug” spricht. Der Angeklagte habe zwar im Prozess bestritten, was er geschrieben habe, er zweifle aber noch immer die NS-Verbrechen an, im Konkreten die Existenz von Gaskammern auf “großdeutschem Boden”, und verlange eine “forensische Untersuchung” des Holocaust. Darüber hinaus sei er bereits mehrfach vorbestraft. Das alles führte die Anklägerin als erschwerende Umstände an, Milderungsgründe konnte sie dagegen keine finden.

Die heutige Verhandlung verlief nicht so stürmisch wie die erste im Juli. Die Verteidigungslinie des Angeklagten war aber ähnlich. In seinen Büchern sei es nicht um das Leugnen von NS-Verbrechen gegangen, sondern um Kritik an Wiesenthal. Die Kritik richte sich dabei aber “nicht gegen den Juden Wiesenthal, sondern gegen den Lügner Wiesenthal”.

Er, Honsik, sei auch kein Antisemit, sondern treten genau dagegen auf und bedaure die Juden-Verfolgung. “So einen Nazi werden Sie nie wieder finden”, führte Honsik “Milderungsgründe” an. Er sprach weiters von einem “Schauprozess” und bezichtigte die “US-geführten Alliierten” des “Völkermordes”, der in eine “Befreiung umgedichtet” werde. Der Staatsanwaltschaft sei es egal, dass die “Alliierten 13,5 Millionen Deutsche am Gewissen haben”, so Honsik, der sein Schlussplädoyer mit einem Vers schloss.

Lange Zeit drehte sich der Prozess um unzählige Anträge des Verteidigers Herbert Schaller, die allesamt abgelehnt wurden. Der Anwalt beantragte u.a. die Einvernahme von Bundespräsident Heinz Fischer zu Wiesenthal. Unter den Beweisanträgen, für deren Beantragung der Verteidiger zwei Stunden brauchte, fand sich auch die Verlesung des Stichwortes “Lüge” aus dem “Brockhaus”-Lexikon.

Honsik musste zwischendurch seinen etwas betagten Verteidiger zu Recht weisen, dass er nie für den Anschluss eingetreten sei und keine diesbezüglichen Anträge nötig seinen. Für Belustigung sorgte auch ein weiterer Dialog zwischen den beiden: Während der Anwalt nach Unterlagen für weitere Anträge suchte, fragte Honsik: “Herr Doktor, was suchen Sie?” Schaller hielt ein Papier hoch und antwortete: “Das hier. Haben Sie was besseres?”

Urteilsverkündung in Hosnik-Prozess

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