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Geplantes Klonverbot erregt Gemüter

Die Evangelische Kirche teilt die Ansichten der Katholischen Kirche nicht und spricht sich gegen ein totales Klonverbot aus - der Vorschlag zur Novelle des Fortpflanzungsmedizingesetzes wird derzeit überarbeitet.

Gegen ein totales Klonverbot, das auch Versuche zum so genannten therapeutischen Klonen ausschließen würde, sprachen sich Vertreter der Evangelischen Kirche (A und H. B.) bei einer Pressekonferenz am Mittwoch in Wien aus. Dieses war in einem Vorschlag des Justizministeriums zur Novelle des Fortpflanzungsmedizingesetzes vorgesehen gewesen. Nach zahlreichen Einsprüchen soll der Entwurf nun überarbeitet werden, wann er in den Ministerrat kommt, ist nach Angaben des Justizressorts noch unklar.

Neben einem völligen Verbot des Klonens von menschlichen Zellen war im ursprünglichen Vorschlag auch eine Verlängerung der Aufbewahrungsfrist der bei der künstlichen Befruchtung im Reagenzglas anfallenden Embryonen. Anstatt wie bisher die Vernichtung nach spätestens einem Jahr vorzuschreiben, sollten tiefgefrorene Embryonen, Ei- und Samenzellen bis zum 50. Lebensjahr der Mutter bzw. des Vaters aufbewahrt werden dürfen. Auch diese Regelung stieß vor allem unter Forschern auf Widerstand, es sollte besser eine absolute Frist geben.

Breite Diskussion entfacht

Der Vorsitzende des Evangelischen Oberkirchenrates, Bischof Herwig Sturm, forderte vor einer Entscheidung über ein Klonverbot eine breite Diskussion. Mit dem Thema befasste Gremien, wie die Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt oder der Österreich-Konvent hätten dazu noch keine endgültigen Beschlüsse gefasst und Erklärungen abgegeben. Bevor diese nicht vorlägen, sollten keine Gesetze verabschiedet werden, forderte Sturm. Angesichts der Tatsache, dass praktisch täglich neue wissenschaftliche Erkenntnisse bekannt würden, dürften wesentliche Entscheidungen – wie es ein Klonverbot wäre – nicht vorschnell getroffen werden.

Auch für den Ethiker Ulrich Körtner (Universität Wien) sind vor allem bezüglich des therapeutischen Klonens zu viele Fragen offen, um es völlig zu verbieten. Die Ansicht der Katholischen Kirche, dass menschliches Leben mit dem Zeitpunkt der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle beginne und ab diesem Zeitpunkt unter dem vollen Schutz der Gesetze stehen müsse, teilen Körtner und die Evangelische Kirche nicht. „Aus der Bibel ist dieses Menschenbild jedenfalls nicht ableitbar“, so der Wissenschafter, der auch Mitglieder der Bioethikkommission ist. Abzulehnen sei laut Körtner in jedem Fall das Klonen von Menschen zum Zwecke der Fortpflanzung, das so genannte reproduktive Klonen. Aber darüber bestehe weitgehender Konsens, sowohl in der Wissenschaft als auch in der Gesellschaft.

Ohne Diskussion nicht gerechtfertigt

Raoul Kneucker, pensionierter Sektionschef im Bildungsministerium und jetzt stellvertretender juristischer Oberkirchenrat der Evangelischen Kirche, plädierte dafür, anstatt Schnellschüssen in der nationalen Gesetzgebung, besser die Bioethik-Konvention der EU endlich zu ratifizieren. Die „Radikalität von Verboten“ bezüglich des Klonens, wie etwa von der Aktion Leben gefordert, könne er, Kneucker, nicht mittragen.

Gegen ein Klonverbot hat sich mittlerweile auch der Wiener Beirat für Bio- und Medizinethik ausgesprochen. Ohne ausführliche gesellschaftliche Diskussion sei dies nicht gerechtfertigt, so Beiratsvorsitzender Peter Kampits (Uni Wien).

Katholische Verbände für Klonverbot

Begrüßt würde ein Klonverbot dagegen von der Lebenshilfe Österreich und der Arbeitsgemeinschaft Katholischer Verbände (AKV). Auch ein guter Zweck billigt nicht ethisch nicht rechtfertigbare Mittel, sagte AKV-Präsident Josef Zemanek.

Redaktion: Magdalena Zotti

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