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"Genugtuung für die Qualen"

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Der Familie von Marcus Omofuma wurde vom Oberlandesgericht Wien 10.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen, die von der Republik Österreich zu bezahlen sind.

Das berichtete der „Kurier“ auf Grund von Informationen der „Zeitschrift für Verkehrsrecht“.

Bei dem Geld handle es sich um „eine so genannte Genugtuung für die Qualen, die der nigerianische Schubhäftling am 1. Mai 1999 auf dem Flug nach Sofia erlitten hatte“, schrieb das Blatt. Er war von drei Fremdenpolizisten mit Klebeband gefesselt und geknebelt worden und bei seiner Abschiebung ums Leben gekommen.

Beamte bekamen acht Monate bedingt

Die Beamten hatten vom Landesgericht Korneuburg je acht Monate bedingt wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen ausgefasst (Strafrahmen bis drei Jahre Haft) – allerdings nicht wegen des strenger zu bestrafenden Delikts „Quälen eines Gefangenen“ (bis zehn Jahre Haft). Das Zivilurteil, das jetzt in der „Zeitschrift für Verkehrsrecht“ veröffentlicht wurde, beschreibe seitenlang die Qualen: Todesangst, extreme Hilflosigkeit, Ausgeliefertsein an eine fremde Staatsmacht.

10.000 Euro sind “angemessen”

Der Anwalt von Omofumas Familie, Georg Zanger, hatte 100.000 Euro eingeklagt. Damit scheiterte er in allen Instanzen. Nur ein Zehntel davon sei angemessen, hieß es laut „Kurier“-Bericht im Oberlandesgericht. Was aber keineswegs bedeute, dass man „die seelische Befindlichkeit“ vor dem Erstickungstod verharmlosen wolle.

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