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Gen-Honig: EuGH beschränkt Verkauf

Honig mit Spuren gentechnisch veränderter Pflanzen dürfte nach einem EU-Urteil bald aus den Supermarktregalen verschwunden sein.

Lebensmittel, die auch nur geringste Rückstände wie Pollen von solchen Pflanzen enthalten, müssten vorher geprüft und zugelassen werden. Sonst dürfe die Ware nicht in den Handel gelangen, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg (Rechtssache C-442/09). Dies sei unabhängig von der Menge an Gen-Spuren in dem Produkt.

Spuren von Gentechnik im Honik: Entschädigung für Imker

Im konkreten Fall ging es um Honig aus Bayern, der Pollen des gentechnisch verränderten Maises vom Typ MON 810 enthielt. Da dieser in der EU nicht als Lebensmittel zugelassen ist, dürfe der Honig nicht mehr verkauft werden, schrieb der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) nach dem Urteil. Imker könnten von Landwirten nun Entschädigung verlangen, wenn ihr Honig Spuren von Gentechnik enthalte, teilte das Bündnis zum Schutz der Bienen vor Agrogentechnik fest, das den Kläger unterstützt hatte.

Hintergrund war die Klage eines Imkers aus Kaisheim in der Nähe von Augsburg gegen den Freistaat Bayern. Der Mann produzierte Honig sowie Nahrungsergänzungsmittel aus Pollen. Seine Bienenstöcke standen nur 500 Meter von einem Grundstück entfernt, auf dem der Freistaat zu Forschungszwecken gentechnisch veränderten Mais des Typs MON 810 anbauen ließ. Das Unternehmen Monsanto hatte 1998 die Genehmigung für den Anbau erhalten. Dieser Mais enthält das Gen eines Bakteriums, das Larven eines Parasiten abtötet.

2005 entdeckte der Imker in seinen Bienenstöcken und seinem Honig Pollen des Gen-Maises und ließ den Honig in einer Müllverbrennungsanlage vernichten. Den Freistaat verklage er auf Schadenersatz durch alle Instanzen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof verwies den Fall schließlich nach Luxemburg.

Gen-Honig: Wegweisendes Urteil

Das Urteil gilt als wegweisend. Vor allem Importhonige aus Nord- und Südamerika dürften betroffen sein, wo weitaus mehr Gentechnik-Pflanzen angebaut werden als in Europa. Der Richterspruch ist auch eine Schlappe für die EU-Kommission und Lobbygruppen der Agrarindustrie. Die EU-Kommission hatte argumentiert, der Honig bedürfe keiner Zulassung, weil Mais-Pollen ja zufällig und ohne menschliches Zutun in den Honig gelangt seien. Der Gerichtshof ist dagegen der Auffassung, dass es nicht darauf ankommt, “ob der Pollen dem Honig absichtlich hinzugefügt oder zufällig eingetragen wurde.” (APA)

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