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Gen-Exporte: Kennzeichnung ab 2012

Gentechnisch veränderte Produkte müssen erst vom Jahr 2012 an gekennzeichnet werden. Das beschloss die dritte UNO-Konferenz über die Konvention zur Biologischen Sicherheit in Brasilien.

Das Abkommen wurde von den 132 Mitgliedsländern des Cartagena-Protokolls zum Abschluss des fünftägigen Treffens praktisch in letzter Minute erzielt.

Bis 2012 solle die Identifizierung der bei exportierten Produkten enthaltenen gentechnisch veränderten Organismen (GVO) „nach den technischen Möglichkeiten jedes Landes“ erfolgen, hieß es. Die Auszeichnung könne bis dahin von den Exporteuren durch die Aufschrift „kann GVO enthalten“ vorgenommen werden. Erst 2012 werde die Kennzeichnung „enthält GVO“ verbindlich.

Bei Ernährungsexperten und Umweltschützern löste das Abkommen Enttäuschung aus. Im Bereich der biologischen Sicherheit seien in Curitiba nur sehr kleine Fortschritte erzielt worden, lautete die Reaktion der Umweltschutzorganisation Greenpeace.

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