Dabei geht es um Gentherapie, somatische Zelltherapie und Gewebezüchtung. Für Krankenanstalten soll es eine Ausnahmeregelung bei der Zulassung von Gentherapie geben.
Die deutsche Ratsvorsitzende Gesundheitsministerin Ulla Schmidt betonte, mit der Einigung auf die Verordnung werde die Verfügbarkeit von neuen vielversprechenden Behandlungsmethoden verbessert, in die die Patienten große Hoffnungen setzten. Außerdem trage die Verordnung entscheidend zur Wettbewerbsfähigkeit der EU in biotechnologischen Schlüsselbereichen bei. Und es sei den ethischen Fragestellungen angemessen Rechnung getragen worden. Nachdem mit dem Europäischen Parlament bereits im Vorfeld eine Einigung erzielt wurde, kann die Verordnung noch heuer in Kraft treten.
Die EU-Minister wollen ferner die Bekämpfung von Aids in der EU und in den Nachbarländern verstärken. Schwerpunkt dabei ist, statt der bisher sehr teuren künftig günstige Anti-Aids-Medikamente den Patienten zukommen zu lassen. Schmidt sprach von intensiven Gesprächen mit der pharmazeutischen Industrie und der Europäischen Kommission, um den Patienten den Zugang zu antiretro-viralen Medikamenten durch eine entsprechende landesspezifische Preisgestaltung zu ermöglichen.