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Gemeinderat weigerte sich dem Bürgermeister die Hand zu geben: Prozess in Wien

Weil der Gemeinderat sich weigerte, dem Bürgermeister die Hand zu geben, trafen sich die Parteien in Wien vor dem VfGH.
Weil der Gemeinderat sich weigerte, dem Bürgermeister die Hand zu geben, trafen sich die Parteien in Wien vor dem VfGH. ©Pixabay.com (Sujet)
Der Gemeinderat einer 1.600-Seelen-Gemeinde in Kärnten verweigerte dem Bürgermeister den Handschlag, weshalb sich die beiden Parteien vor dem Verfassungsgerichtshof in Wien trafen, um zu klären, ob das Ersatzmitglied des Gemeinderats, das sich weigerte die Hand zu geben, nun rechtsmäßig angelobt ist oder nicht.

Es war der 15. März 2015, als der frisch gewählte Gemeinderat von Stall im Mölltal zu seiner Konstituierenden Sitzung zusammentrat. Der Reihe nach legten die Gemeinderäte ihr Gelöbnis gemäß Kärntner Gemeindeordnung ab. Als Robert Gaschnig von der Liste Stall nach vorne trat, steckte dieser anstatt den Mund aufzumachen, die Hand in die Hosentasche, wie der Anwalt von Bürgermeister Peter Ebner (SPÖ) am Mittwoch in der öffentlichen Sitzung schilderte. Man müsse wissen, Gaschnig sei “kein Freund des Bürgermeisters”, fügte der Anwalt hinzu.

“Wenn du nicht willst, tut es mir leid, dann gibt es keine Angelobung für dich, wenn du mir die Hand nicht gibst”, sagte Ebner laut Tonband-Protokoll zum Handschlag-Verweigerer. Dass dieser abschließend meinte “Ich gelobe kann ich wohl sagen”, ist für den Bürgermeister-Anwalt ein “klassischer Fall eines Gelöbnis in einschränkender Form”.

Gemeinderat verweigerte Handshake: VfGH in Wien eingeschaltet

Der Anwalt des fraglichen Ersatz-Gemeinderates brachte vor, Gaschnig habe zum Zeitpunkt der konstituierenden Sitzung an einer Gelenksentzündung gelitten und habe die rechte Hand nicht schnell genug bewegen können. Gaschnig habe mit den Worten “Ich gelobe kann ich wohl sagen” sehr wohl das Gelöbnis ohne Vorbehalt oder Beschränkung abgelegt, so sein Rechtsvertreter.

Gaschnigs Anwalt verwies darauf, dass in der Kärntner Gemeindeordnung für die Angelobung von Gemeinderäten gar kein Handschlag vorgesehen sei. Aus seiner Sicht ist Gaschnig seit 2015 zweimal rechtswidrig daran gehindert worden, als Ersatzmitglied an einer Gemeinderatssitzung teilzunehmen. Der Streit zieht sich mittlerweile schon mehr als zwei Jahre hin. Heuer im Juni stellte der Gemeinderat schließlich beim VfGH den Antrag, Gaschnig das Mandat abzuerkennen.

Wie die Sache ausgeht, wird nun von den Höchstrichtern beraten. Die Entscheidung der Verfassungsrichter ergeht schriftlich oder wird mündlich verkündet, erklärte Gerichtshofspräsident Gerhart Holzinger nach der lediglich zehnminütigen Verhandlung. Die Staller Gemeinderäte von SPÖ und FPÖ haben ihren Ausflug nach Wien nach der Gerichtsverhandlung zumindest mit einem Gruppenfoto festgehalten.

(APA/Red)

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