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Gemeinde besteuert seit 1. März Wettterminals!

Wettterminals werden nun auch in Hard besteuert.
Wettterminals werden nun auch in Hard besteuert. ©Hersteller

Hard. Die Harder Gemeindevertretung hat die Einhebung einer Vergnügungssteuer für Wettterminals in der Höhe von 700 Euro pro Monat und Terminal beschlossen.

Eine Novelle des Gemeindevergnügungssteuergesetzes schafft für Gemeinden die Möglichkeit, für das Aufstellen und den Betrieb von Wett-Terminals eine Vergnügungssteuer von bis zu 700 Euro pro Monat und Terminal einzuheben. Analog wurde auch das Kriegsopferabgabegesetz geändert. Die Gemeinden haben aufgrund dieser Änderung 700 Euro pro Monat und Terminal an Kriegsopferabgabe für das Land einzuheben. Somit beträgt in Hard die Gesamtbelastung pro Wett-Terminal und Monat 1.400 Euro.

“Die Gemeinde Hard nimmt von dieser Möglichkeit Gebrauch, um im Rahmen ihrer Möglichkeiten steuernd auf das Glückspielwesen einzuwirken. Spielsucht ist ein immer weiter verbreitetes Phänomen, das Betroffene und deren Familien ins Unglück stürzt. Daher soll der Betrieb von Spielautomaten möglichst eingeschränkt werden”, so Bürgermeister Harald Köhlmeier.

Die neue Steuer wird rückwirkend seit 1. März 2011 eingehoben. Die Steuerpflicht trifft analog zum Kriegsopferabgabegesetz jene Personen, die für das Aufstellen und den Betrieb von Wett-Terminals eine Bewilligung nach dem Wettgesetz haben oder haben müssten, also auch jene, die illegale Terminals betreiben! Die Steuer ist für das Aufstellen oder den Betrieb von Wett-Terminals von der steuerpflichtigen Person für jeden Kalendermonat selbst zu berechnen und bis zum 15. des Folgemonats an die Gemeinde zu entrichten. Eine Steuererklärung ist nicht erforderlich. Wird die Steuer vom Betreiber nicht bezahlt, sind jene haftbar, die die Räumlichkeiten für das Aufstellen oder den Betrieb zur Verfügung stellen. So soll auch auf jene, die in ihren Räumlichkeiten Glückspielautomaten zulassen, Druck ausgeübt werden. Lotto-/Toto-Geräte sind nach dem Buchmacher- und Totalisateurgesetz von der Kriegsopferabgabe und der Vergnügungssteuer befreit.
Auskünfte erteilt die Finanzverwaltung der Gemeinde Hard, Tel. 697-218 (Martin Hämmerle).

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