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Geldstrafe für liebestollen Fan

Ein verliebter Fan der Sängerin Jeanette Biedermann muss 3.600 Euro Geldstrafe für einen ungebetenen Besuch in ihrer Wohnung zahlen.

Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten verurteilte den 39-jährigen Mann aus Halle (Sachsen-Anhalt) am Dienstag wegen Hausfriedensbruchs und Diebstahls. Im Dezember 2003 war der gelernte Maschinenmonteur über das Dach in die Berliner Wohnung des Stars eingestiegen, hatte Champagner getrunken und sich in das Bett gelegt. Bei ihrer Rückkehr fand die 23-Jährige einen Liebesbrief.

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