Die Negativsteuer, auch Sozialversicherungserstattung oder SV-Rückerstattung genannt, betrifft vor allem Teilzeitbeschäftigte, Lehrlinge, Ferial- und Pflichtpraktikanten. Neu dazugekommen sind Pensionisten. Die Negativsteuer ist eine Gutschrift, die Arbeitnehmer und Pensionisten erhalten, die wenig verdienen und keine Lohnsteuer zahlen. Ausgenommen davon sind freie Dienstnehmer und geringfügig Beschäftigte. Aber, wenn zum Beispiel zu einer Voll- oder Teilzeitbeschäftigung zusätzlich geringfügig gearbeitet wird, können die eingeforderten Beiträge der gesetzlichen Sozialversicherung beim Steuerausgleich berücksichtigt werden. Um diese Gutschrift zu erhalten, muss man beim Formular L1 auf der zweiten Seite die Anzahl der inländischen gehalts- oder pensionsauszahlenden Stellen eingeben – z. B. ein oder mehrere Bezüge aus der gesetzlichen Krankenversicherung (Krankengeld), AMS-Bezüge oder Bezüge aus dem Insolvenz- Entgelt-Fonds und Wochengeld zählen nicht dazu. Das zuständige Wohnsitzfinanzamt kann aufgrund der übermittelten Jahreslohnzettel schließlich die Gutschrift errechnen. Diese beträgt ab der Veranlagung 2015 20 Prozent der Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (höchstens 220 Euro). Ab der Veranlagung 2016 umfasst die Rückerstattung generell 50 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge (höchstens 400 Euro). Für Pendler beträgt die Gutschrift für das Jahr 2015 36 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge (450 Euro). Ab der Veranlagung 2016 erhöht sich der Erstattungsbetrag auf maximal 500 Euro. Zusätzlich bekommt man aber auch noch den Alleinerzieher- oder Alleinverdienerabsetzbetrag ausbezahlt – immer natürlich unter der Voraussetzung, dass dieser vom Prinzip her zusteht. Somit ist es durchaus möglich, dass eine pendelnde Alleinerzieherin mit einem Kind 944 Euro an Negativsteuer zurückerhält.
Pensionisten
Ab dem Veranlagungsjahr 2015 profitieren auch Pensionisten von der Negativsteuer. Sie erhalten eine Gutschrift von 20 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge (maximal aber 55 Euro). Ab der Veranlagung 2016 erhalten sie eine Gutschrift von 50 Prozent, jedoch maximal 110 Euro pro Jahr. Diese Bestimmung gilt aber nicht für Mindestrentner, die eine Ausgleichszulage beziehen oder eine andere Sozialleistung vom Staat erhalten.
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