Zu diesem Zeitpunkt hatte der BAWAG-Vorstand den damaligen Aufsichtratspräsidenten Weninger noch gar nicht im Detail in den so genannten Totalverlust, bei dem die BAWAG 639 Mio. US-Dollar verloren hatte, eingeweiht und auch nicht Weningers Zustimmung für die weitere Vorgangsweise – die Gewährung eines Betriebsmittelkredits und ein Neuinvestment bei Flöttl in Höhe von 250 Mio. US-Dollar – eingeholt. Die Verträge, auf denen die neuen Geschäfte mit Flöttl fußten, waren überhaupt erst im November 1998 unterfertigt worden. Nakowitz meinte zu dem Fax: Die Schritte sind in schneller Abfolge erfolgt. Wann die Überweisung erfolgt ist, ist mir nicht mehr in Erinnerung. Man müsse das auf den Kontoauszügen nachlesen.
Nakowitz verwies in Bezug auf den Zahlungsauftrag einerseits auf den endgültigen Vorstandsbeschluss vom 26. Oktober, andererseits betonte er: Ich habe mir das sicher nicht ausgedacht. Wer das sein hätte können, konnte bzw. wollte Nakowitz nicht nennen, weil er daran keine Erinnerung mehr habe: Ich werde mich sicher nicht hinreißen lassen, einen Namen zu nennen!
Auftraggeber der insgesamt drei Überweisungen war die Glen Star Foundation, die Richterin Claudia Bandion-Ortner als frisch von der Stange gekaufte, leere Stiftung bezeichnete. Die 154 Mio. Dollar für Flöttl sollten offenbar die offenen Kredite des Kunstsammlers beim Auktionshaus Sothebys abdecken, damit die BAWAG die Bilder lastenfrei übernehmen und verwerten konnte. Weninger reagierte auf diese Entwicklung empört: Ich fühle mich verschaukelt, Frau Rat! Von all diesen Dingen habe ich nichts gewusst. Von irgendwelchen Überweisungen habe ich nichts gewusst! Dass Gelder fließen, schon am 27. und 28. habe ich nicht gewusst! Hier wurde systematisch hintergangen, stellte Weninger fest, wobei er betonte, nun emotioniert zu sein. Er sehe jetzt, dass diese Dinge nicht so abgeführt worden sind, wie mir berichtet worden ist. Ich wurde instrumentalisiert in dieser Sache. Wenn für ihn klar gewesen wäre, dass er nicht richtig informiert wurde, hätte er einer solchen Vorgangsweise ganz sicher nicht zugestimmt, bekräftigte Weninger.