In vier Verhandlungstagen soll geklärt werden, ob der ehemalige Spitzen-Kriminalist dem mittlerweile verstorbenen Geschäftsführer der Rotlicht-Sauna “Goldentime” einen Razzia-Termin “verpfiffen” hat. Die Preisgabe soll am 9. März 2006 stattgefunden haben.
Beim ersten Mal war Geiger im August 2006 wegen Verrats eines Amtsgeheimnisses zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hob diese Entscheidung allerdings im Oktober 2007 wegen Feststellungsmängeln auf und ordnete eine Neudurchführung des Verfahrens an. Während die Staatsanwaltschaft auf ihrer ursprünglichen Anklage auf Amtsmissbrauch beharrt, rechnet sich Geiger gute Chancen aus, nunmehr freigesprochen und damit in der sogenannten Sauna-Affäre rehabilitiert zu werden.