AA

Geiger-Prozess: Chaotische Aktführung bei Ermittlung zu Sauna

©© APA
Von einer "vollkommen chaotischen und unkoordinierten Aktenführung" sprach am Donnerstag jener Beamte beim Prozess gegen Ernst Geiger, der im Dezember des vergangenen Jahres den Prüfbericht zur Amtshandlung in der "Sauna-Affäre" verfasst hat.

Geiger, ehemaliger Leiter der kriminalpolizeilichen Abteilung der Bundespolizeidirektion Wien, muss sich seit Montag erneut wegen Amtsmissbrauchs vor einem Schöffensenat (Vorsitz Minou Factor) im Wiener Landesgericht verantworten.

Im August 2006 war Geiger bereits wegen Verrats eines Amtsgeheimnisses verurteilt worden. Der Oberste Gerichtshof hob diesen Spruch jedoch auf und wies das Verfahren zurück an die erste Instanz. Dem Hofrat wird konkret vorgeworfen, am 10. März 2006 eine für den Abend des selben Tages geplante Razzia in der FKK-Sauna “Goldentime” an den mit ihm befreundeten Betreiber des Etablissements, Wolfgang B., verraten zu haben. Geiger bekannte sich wie im ersten Prozess nicht schuldig. Er sieht sich als Opfer einer Intrige, die der frühere Wiener Landespolizeikommandant Roland Horngacher unter Mithilfe von Roland Frühwirth, damals Leiter der Kriminaldirektion 1 (KD 1), gegen ihn gesponnen hätten.

Der Zeuge brachte heute einen von 30 Ordnern aus dem Handakt der KD 1 zu den Ermittlungen in der Sauna-Affäre. Darin würden sich zum Teil “bedenkliche Sachen” finden, sagte er. “Es entsteht der Eindruck, dass immer wieder Dinge in den Handakt oder den Kopierakt eingelegt wurden, die nicht in den Ermittlungsakt gekommen sind.”

Unter anderem berichtete der Zeuge von Informationen, die von der persönlichen Mailbox eines Ermittlers an die persönliche Mailbox eines Journalisten gegangen sei. “Für Öffentlichkeitsarbeit ist aber die Pressestelle zuständig”, erläuterte der Polizeijurist. Es sei “alles, was so entsteht an Ermittlungen, in den Handakt gelegt” worden.

Als Beispiel erzählte der Beamte eine im Handakt dokumentierte Begebenheit, bei der der Informationsfluss zwischen Ermittlern und Journalisten in die umgekehrte Richtung ging. Ein Journalist habe per Mail bezüglich des Kennzeichens von einem Wagen angefragt, der auf dem Parklatz des “Goldentime” abgestellt war. Der Medienvertreter wollte nun wissen, wem das Auto gehört. Laut dem Zeugen stellten die Ermittler prompt eine Zulassungsanfrage bezüglich des Fahrzeugs. Diese Anfrage bekam den Vermerk “Nur für Handakt”.

Weiters betonte der Verfasser des Prüfberichts, dass der Akt zur “Sauna-Affäre” von Haus aus unter Verschluss war. “Dass ein Akt ab dem Einlangen einer anonymen Anzeige als Verschlusssache geführt wird, halte ich als Vertreter der Bundespolizeidirektion Wien für sehr bedenklich.” Frühwirth – als Leiter der KD1 für die Amtshandlung verantwortlich – habe Berichtspflichten verletzt. Auch als am 26. Jänner 2006 eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft erging, habe der Oberst niemanden informiert und damit Berichtspflichten gegenüber der Bundespolizeidirektion verletzt.

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Wien - 8. Bezirk
  • Geiger-Prozess: Chaotische Aktführung bei Ermittlung zu Sauna
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen