AA

Gehirnentwicklung beim Fötus erstmals in Wien nachgewiesen

Die messbare Gehirnentwicklung beim Fötus wurde erstmals in Wien nachgewiesen.
Die messbare Gehirnentwicklung beim Fötus wurde erstmals in Wien nachgewiesen. ©Bilderbox.at
Ein Forscherteam der MedUni Wien hat weltweit erstmals nachgewiesen, dass es Gehirnentwicklungen beim Fötus im Mutterleid gibt, die messbar ist.

Damit, so Studienleiterin Veronika Schöpf, wird man in Zukunft pathologische Veränderungen der Hirnentwicklung früher als jetzt erkennen können – und rechtzeitig darauf reagieren.

In der Studie wurden 16 Föten zwischen der 20. und 36. Schwangerschaftswoche untersucht. Ausgewertet wurden die sogenannten Ruhenetzwerke (Resting-StateNetzwerke) im Gehirn. Diese befinden sich in einer Art Bereitschaftszustand, dessen Aktivität sich nach entsprechender Stimulation wieder erhöht. Die Untersuchungen sind für die Patientinnen völlig stressfrei und verlängern die “normale” MRT-Untersuchung nur um wenige Minuten.

Gehirnentwicklung beim Fötus nachgewiesen

“Erstmals konnte gezeigt werden, dass eine Bildung von Resting-StateNetzwerken schon in utero stattfindet und dass diese mit Hilfe von funktioneller Bildgebung nachgewiesen und dargestellt werden können”, erläuterte Schöpf, die in der Arbeitsgruppe von Daniela Prayer, Leiterin der Abteilung für Neuroradiologie und Muskuloskeletale Radiologie und Leiterin des weltweit führenden Zentrums für pränatale Magnetresonanztomographie an der MedUni Wien, tätig ist.

Wichtiger Schritt in der Medizin

Diese Entdeckung mache es künftig möglich, den Entwicklungsfortschritt von Hirnaktivität im Fötus darzustellen und weitere Erkenntnisse und Prognosen über eventuelle krankhafte Prozesse zu erlangen. So können, was bisher nicht möglich war, funktionelle Störungen zum Beispiel der Sehbahnen oder der Motorik bereits im Mutterleib erkannt werden, um etwa die Eltern besser beraten zu können.

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Gehirnentwicklung beim Fötus erstmals in Wien nachgewiesen
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen