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Gefährdung der körperlichen Sicherheit

Ein zur Verkehrsüberwachung eingesetzter Flugbeobachter bemerkte am 29. Februar 2008 gegen 16.20 Uhr auf der A22 einen auf dem ersten Fahrsteifen in Richtung A23 fahrenden Sattelschlepper, der einen Reifenteil verloren hatte.

Der Lenker hielt sein Fahrzeug an, begutachtete den Schaden und setzte anschließend, ohne den Reifenteil von der Fahrbahn zu entfernen, den Sattelschlepper wieder in Bewegung. Ein PKW Lenker kollidierte kurz darauf mit dem Reifenteil, wodurch am PKW Sachschaden entstand.

Weitere nachfolgende Fahrzeuge konnten einem Unglück nur durch gefährliche Ausweichmanöver entkommen.

Die Hubschrauberbesatzung leitete die Fahndung durch Streifenkraftwagen ein, konnte jedoch in weiterer Folge auch beobachten, wie der Lenker des Fahrzeuges nach dem Abladen der Fracht mit dem beschädigten Reifen weiterfahren wollte. Der Hubschrauberpilot landete schließlich in der Nähe des Sattelschleppers und die Besatzung konnte die Weiterfahrt verhindern.

Der 30-jährige Fahrzeuglenker wurde zur Anzeige gebracht. Durch das Verhalten des angezeigten Mannes kamen keine Personen zu Schaden.

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