Gefahr Dunkelheit: Richtige Beleuchtung kann Leben retten

Im November und Dezember 2017 haben sich rund 32 Prozent der Verkehrsunfälle mit Personenschäden in den dunkleren Stunden ereignet. Damit wurde der Höchstwert im Jahresverlauf erreicht. Radfahrer sind besonders gefährdet, denn feuchtes Laub und nass-glatte Straßenbahnschienen können die Sturzgefahr erhöhen. Außerdem trüben Nebel und Dämmerung die Sicht.
Ausreichende Beleuchtung bei Rädern und E-Scooter lebenswichtig
“Radfahrer sollten unbedingt auf eine funktionierende Beleuchtung und gute Sichtbarkeit achten”, sagt ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried. In der Pflicht stehen auch Fahrer von E-Scootern. Denn auch für diese gelten die gleichen Regeln wie für Radfahrer. Sofern sie die Höchstleistung von 600 Watt und die Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h nicht überschreiten, gelten sie nämlich als E-Fahrräder.
Fahrräder müssen vorne einen weißen und hinten einen roten Reflektor haben. Die Rückstrahler müssen entweder einzeln angebracht oder in den Scheinwerfer integriert werden. Auch nach vorne und hinten gerichtete Reflektoren an den Pedalen sind verpflichtend. Zusätzlich sind gelbe oder weiße Katzenaugen oder Reflektorsticks an den Rädern ein Muss. Alternativ sind jedoch auch reflektierende Umrandungen der Reifen möglich. Bei E-Scooter sind die gleichen Beleuchtungsvorschriften gegeben – entsprechend ihrer Bauweise. Eine regelmäßige Überprüfung wird von Authried empfohlen.
Zu wenig Licht kann bis zu 726 Euro kosten
“Grundsätzlich sind Lenker von Fahrrädern und E-Fahrrädern, also auch E-Scootern, bei Tageslicht und guter Sicht nicht verpflichtet Scheinwerfer oder rotes Rücklicht zu verwenden – bei Sichtbeeinträchtigung und Dunkelheit jedoch schon”, so Authried. Denn wer sich nicht an die Vorschriften hält, riskiert nicht nur die eigene Sicherheit, sondern auch die der anderen. Mangelhaft ausgerüstete und unbeleuchtete Fahrräder können eine Anzeige mit bis zu 726 Euro Straf nach sich ziehen. Wenn es zu einem Unfall mit Personenschaden aufgrund schlechter oder fehlender Beleuchtung kommt, muss man mindestens mit Schadenersatzforderungen und einem gerichtlichen Strafverfahren rechnen.
Die Ausrüstung der Lenker ist nicht vorgegeben. “Ein Helm ist zwar in Österreich für Erwachsene nicht vorgeschrieben, er schützt bei einem Unfall aber vor schweren Kopfverletzungen und sollte zur Grundausstattung gehören – in der dunklen Jahreszeit umso mehr”, sagt Authried. Wenn ein Radfahrer “unter rennmäßigen Bedingungen” ohne Helm stürzt und sich dabei am Kopf verletzt, kann er sogar Mitverschulden tragen.
Besonders sicher: Reflektierende Materialien an Kleidung
Für noch bessere Sichtbarkeit können reflektierende Materialien auf der Kleidung oder das Tragen einer Warnweste sorgen. “Jedes ergänzende Hilfsmittel, sei es durch Stirnlampen oder LED-Lichter, macht Sinn. Zu beachten ist nur, dass man den Gegenverkehr dadurch nicht blendet”, so Authried.
(Red)