Gedenkfeier zum Todestag von Franz Jägerstätter

Der steinige Weg der Anerkennung der Gewissensentscheidung Jägerstätters werde bereits am Standpunkt der Rechtsprechung deutlich: Es dauerte bis zum 7. Mai 1997, bis das Unrechtsurteil vom NS-Landgericht Berlin, das Franz Jägerstätter am 6. Juli 1943 wegen “Zersetzung der Wehrkraft” zum Tode verurteilt hatte, aufgehoben wurde. Für die heuer verstorbene Witwe Franziska Jägerstätter war es eine “Genugtuung, dass von staatlicher Seite festgestellt wurde, dass ihr Mann kein Verbrecher gewesen sei”.
Auch innerhalb der katholischen Kirche habe es eines Wandels in Fragen der Gewissensfreiheit und Menschenwürde bedurft, um Franz Jägerstätter zu würdigen. Der 1946 zum Linzer Bischof ernannte Josef Fließer, mit dem Jägerstätter noch als Weihbischof über seine Bedenken hinsichtlich eines Kampfes mit der Waffe für Hitler-Deutschland äußerte, habe die “damals übliche Position” vertreten: “Als Familienvater stünde es Franz nicht zu, Gerechtigkeit oder Ungerechtigkeit des Kriegs zu entscheiden, das sei Sache der weltlichen Obrigkeit”, erläuterte Erna Putz.
50 Jahre nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil gehöre das Faktum der Gewissensfreiheit “unabdingbar zum christlichen Selbstverständnis”. Deshalb konnte Papst Benedikt XVI. die am 26. Oktober 2007 erfolgte Aufnahme Jägerstätters in das Verzeichnis der Heiligen und Seligen damit begründen, er habe “sein Leben hingegeben in hochherziger Selbstverleugnung, mit aufrichtigem Gewissen in Treue zum Evangelium und für die Würde der menschlichen Person”.
Die Gedenkfeierlichkeiten zum 70. Jahrestag des Todes von Franz Jägerstätter werden am Freitag ab 15.30 Uhr vor der Justizvollzuganstalt in Brandenburg/Havel fortgesetzt, wo Franz Jägerstätter am 9. August 1943 hingerichtet wurde. Der oberösterreichische Pfarrer Alfons Einsiedl wird dabei in Anwesenheit zahlreicher Ehrengäste den letzten Brief Jägerstätters verlesen. Nach einer Gedenkmesse wird Erna Putz einen zweiten Vortrag zu “Franz und Franziska Jägerstätter – Wachsen und Werden einer Entscheidung” halten.