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ÖGB und BAWAG ziehen mit

ÖGB und BAWAG schlossen sich am ersten Prozesstag um die BAWAG den gesamten Schadensbeträgen an, die in der Anklage enthalten sind: als Privatbeteiligte.

Der ÖGB schließe sich mit „voller Überzeugung“ den Ausführungen der
Staatsanwaltschaft an, sagte Gerda Kostelka-Reimer. Die Rechtsanwältin des ÖGB vertritt neben dem Gewerkschaftsbund auch die im ÖGB in Form der Anteilsverwaltung BAWAG (AVB) verbliebene
„BAWAG-alt“ sowie die ÖGB ermögensverwaltung. Dem ÖGB als originärer Geschädigter würden 1,4 Mrd. Euro Schadenersatz zustehen, führte Kostelka-Reimer aus.

Der ÖGB habe durch die Aktivitäten der Angeklagten praktisch sein gesamtes Kapitalvermögen verloren, sowie die seit 60 Jahren angesammelten Geldmittel. Die ÖGB-Gesellschaft AVB sei ident mit der alten BAWAG.

Bis zum Anklagezeitpunkt sei ausschließlich die BAWAG-alt beschädigt gewesen. Bis 2000 habe sich ein Schaden von 1,4 Mrd. Euro angesammelt. Die Schadensauswirkungen würden für den ÖGB bis heute spürbar sein: so habe die Bank verkauft werden müssen und der ÖGB habe 600 Mio. Euro verlorene Eigenmittel zuschießen müssen.

Die BAWAG hätte 2000 nach dem Riesenverlust, der das gesamte
Kernkapital ausmachte, eigentlich gar nicht mehr weiterarbeiten
dürfen, der Aufsichtsrat hätte informiert, ein Sonderaufsichtsrat und
eine Hauptversammlung hätten stattfinden müssen. Die Verluste seien
erst 2005 im Zuge der Abspaltung der BAWAG-alt und der Fusion mit der
P.S.K. abgearbeitet worden und würden vom ÖGB bis heute finanziert.

Kostelka-Reimer meldete in ihrem Vortrag Zweifel an, ob wirklich alles verspekuliert worden ist, was jetzt an Ziffern bekannt ist. Sie wies darauf hin, dass Wolfgang Flöttl mit der BAWAG angeblich drei Totalverluste hatte, zeitgleich mit der Meinl Bank aber erhebliche Gewinne gemacht habe. „Geld hat kein Mascherl, es gibt keine Aufzeichnungen oder Dokumentationen, keine Prüfberichte, keine Kontrolle“, so die Rechtsanwältin. Nach den Verlusten habe es noch Geldflüsse von 76 Mio. Euro an Flöttl gegeben, für die es keine Erklärung gebe.

Die Verluste hätten die Auswirkung gehabt, dass das Kontrollorgan der BAWAG systematisch ausgeschaltet worden sei, mit Wissen und Wollen der Vorstandsmitglieder habe sich der damalige Aufsichtsratspräsident Günter Weninger angemaßt, alleine für den Aufsichtsrat tätig zu werden. Dafür sei weniger die Angst vor Verschwiegenheitsverletzungen Grund gewesen, sondern die Angst vor persönlichen Konsequenzen, weil „alles aufgeflogen wäre“.

Das Nichtweiterleiten von Informationen sei auch deshalb möglich gewesen, weil es in den einzelnen Organen und Gesellschaften eine Personenidentität – hauptsächlich bei Weninger und Ex-ÖGB-Chef Fritz Verzetnitsch – gegeben habe. Das Ausschalten der Kontrolle sei offenbar ein Mittel gewesen, um konsequent Informationen nicht
weiterzuleiten.

In der Folge erwähnte Kostelka-Reimer noch das komplexe Geflecht von Stiftungen und Fonds, die ihrer Meinung nach nur zur Tarnung der Ausfälle gegründet worden sind. Die Lösung der Bilanzierungsfähigkeit im Jahr 2000 in Form von Garantien und Patronatserklärungen sei nicht nur geheim gewesen, sondern habe auch den Nachteil besessen, dass dazu niemand bemächtigt gewesen sei. Weninger etwa habe die Statuten des ÖGB bewusst verletzt.

Vor ihren weiteren Ausführungen wurde die ÖGB-Rechtsvertreterin von Richterin Claudia Bandion-Ortner gebeten, nur zur Anklage ihre Ausführungen vorzubringen und sich auf das Wesentliche zu konzentrieren.

ÖGB als Privatbeteiligte

Woraufhin sich Kostelka-Reimer namens des ÖGB dem von der Anklage formulierten 1,4 Mrd. Euro-Schaden als Privatbeteiligte
anschloss.

Wolfgang Brandstetter, Privatbeteiligtenvertreter für die BAWAG P.S.K., schloss sich den Ausführungen von Staatsanwalt Georg Krakow an. Er hob die Mitarbeit der BAWAG bei der Aufklärung der Tatbestände hervor. Bereits wenige Tage, nachdem klar war, dass der Refco-Kredit im Oktober 2005 geplatzt sei, habe die „neue BAWAG“ mit ihrer Strafanzeige vom 8. November 2005 dieses Verfahren ausgelöst.

Die BAWAG habe in intensiver Kleinarbeit den Sachverhalt aufgearbeitet, das sei für Mitarbeiter der BAWAG-Rechtsabteilung und die Rechtsberater nicht einfach gewesen, zumal entscheidende Dokumente ausgelagert waren und in der Bank nicht vorhanden. Das Sprichwort von der „Bank in der Bank“ habe sich bewahrheitet. Das Ergebnis dieser Bemühungen sei der „Karibik-Bericht“ der BAWAG gewesen, auf dem die Anklage auch zum Teil beruhe.

BAWAG als Privatbeteiligte

BAWAG habe sich als Privatbeteiligte dem Verfahren angeschlossen und auch Zivilverfahren angestrengt, die nicht, „vielleicht noch nicht“, Anklagegegenstand sind, führte Brandstetter aus.

Dies betreffe die Luxuswohnung Elsners. Der Verkauf an Elsner habe die Liegenschaft für die Bank massiv entwertet und die BAWAG alleine dadurch massiv geschädigt. „Wir haben unsere Bemühungen, Vermögenswerte von Personen zurück zu holen, noch nicht aufgegeben“, sagte der Anwalt. Auch die BAWAG wolle wissen, wohin die 1,4 Mrd. Euro geflossen seien.

Die Frage der persönlichen Bereicherung sei
daher für die Bank ein wesentlicher Punkt. Auch das Bilanzgeld für
Elsner sowie der von vornherein verlorene Kredit an Flöttl von 90
Mio. Dollar seien aus Sicht der Bank relevant. Die BAWAG habe die
Sanierung geschafft, ohne das Geld der Steuerzahler in Anspruch zu
nehmen, betonte Brandstetter. Die Mitarbeiter sollten sehen, dass
sich ihr Einsatz für die Bank gelohnt habe. „Wir schließen uns den
gesamten Schadensbeträgen der Anklage an“, schloss der BAWAG-Anwalt.

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