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ÖGB stand hinter den anderen BAWAG-Vorständen

Der damalige Mehrheitseigentümer der BAWAG, der ÖGB, stand nach Ansicht des früheren BAWAG-Vorstandsdirektors Christian Büttner hinter dem Konzept, das Ende Oktober 1998 nach den ersten großen Verlusten vom Bank-Vorstand beschlossen worden war.

Büttner stimmte als einziger von fünf Vorständen damals dagegen. „Ich hatte 100-prozentig den Eindruck, dass der Mehrheitseigentümer ÖGB hinter Elsner steht, auch hinter den anderen Vorstandsmitgliedern.“

Er selber sei nicht einmal ÖGB-Mitglied gewesen, betonte Büttner heute. Büttner war vom Minderheitseigentümer Bayerische Landesbank (BayernLB), die damals 46 Prozent an der BAWAG hielt, in den BAWAG-Vorstand entsandt worden. Der ÖGB habe sich damals hinter die vier anderen BAWAG-Vorstände gestellt, „nicht hinter mich“. Der damalige BAWAG-Aufsichtsratspräsident und ÖGB-Finanzreferent Günter Weninger habe den – mit Büttners Gegenstimme, Anm. – gefassten Vorstandsbeschluss vom 26. Oktober 1998 vollinhaltlich mitgetragen.

„Der Fokus war damals, die Bank zu retten“, erinnerte sich Büttner. Daher sei in der Vorstandssitzung auch nicht besonders ausführlich über das Zustandekommen des Totalverlusts von 639 Mio. Dollar diskutiert oder die Frage gestellt worden, ob Flöttl eventuell die Verträge mit der BAWAG verletzt habe.

Büttner stimmte als Einziger im Vorstand gegen die Neuinvestition in eine Yen-Option durch Flöttl. „Meine Meinung war, die Geschäfte mit Flöttl zu beenden, weil ich der Meinung war, es gibt ein Restrisiko“. Auch wenn damals 90 Prozent der Prognosen einen schwächer werdenden Yen erwarteten, habe es immer noch ein kleines Restrisiko gegeben, erläuterte Büttner heute. Ein Verlust sollte nicht mit einem weiteren Geschäft fortgesetzt werden. „Ich habe einen Verlust, ich nehme den Verlust und habe auch die Nerven diesen Verlust zu nehmen – und dann beginne ich neu“, erläuterte Büttner seine Strategie. Der Vorstand habe sich jedoch für eine neue Yen-Spekulation mit Flöttl entschieden. „Das war aber für mich an sich zulässig“, stellte Büttner heute fest. Es habe der Geschäftspolitik des Hauses entsprochen, mit Flöttl solche Geschäfte zu machen.

Möglicherweise habe er damals in der Diskussion im Vorstand auch einen Vergleich zwischen Flöttl mit Nick Leeson und der Barings-Bank gezogen, schilderte Büttner heute in der Befragung. Dafür habe er von Elsner eine Rüge erhalten, so könne man mit Herrn Flöttl nicht reden. Leesons hochspekulative Geschäfte hatten 1995 die britische Investmentbank Barings in den Ruin getrieben. Nick Leeson hatte mit illegalen Spekulationen an der Börse in Singapur auf Rechnung von Barings für geschätzte Verluste von umgerechnet weit mehr als einer Milliarde Euro gesorgt. Dafür ging er für dreieinhalb Jahre in Singapur ins Gefängnis.

Die Diskussion bei dieser Vorstandssitzung „war für mich das Unangenehmste, das mir in meinem Berufsleben passiert ist“, schilderte Büttner. Ihm sei es schwer gefallen, „in einem autoritär geführten Unternehmen vier anderen gegenüberzusitzen, einem autoritär eingestellten Chef und drei seiner Kollegen, die alle eine Phalanx bilden“. Nach seiner Erfahrung mit der Rüge nach dem gescheiterten Informationsversuch der BayernLB im Jahr 1997 über Flöttls Geschäfte wollte er nun „das Richtige“ machen. Nach der Stillschweigens-Weisung durch Elsner und Weninger habe er sich daher seinem Rechtsanwalt anvertraut. Laut dessen Rechtsauskunft und nach reiflicher Überlegung habe er in einer „Interessenabwägung“ das Wohl des Unternehmens über das Informationsbedürfnis des Aufsichtsrats gestellt – insbesondere im Falle des BAWAG-Aufsichtsrats, wo es öfter Indiskretionen gegeben habe. Er hätte laut der Rechtslage nämlich nur den gesamten Aufsichtsrat informieren können, erklärte Büttner, „und ich hab’s nicht gemacht“.

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